Sportstättenförderung des Württembergischen Landessportbundes e.V. (WLSB)

Mit der Sportstättenförderung des WLSB werden Landesmitteln für den Bau und die Sanierung von Vereinssportanlagen in Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt. 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Vereine (keine Einzelabteilungen) in Baden-Württemberg, die:

- am 1.1. des Antragsjahres mindestens 50 Mitglieder vorweisen

- die im Antragsjahr bereits 3 Jahre Mitglied im Württembergischen Landessportbund e.V. sind

- die einen Freistellungsbescheid des Finanzamtes vorweisen können

Welche weiteren Kriterien müssen gewährleistet sein?

  • Die Investitionssumme muss größer der Bagatellgrenze von 3500 EUR sein
  • Das zu fördernde Projekt darf nicht vor dem Eintreffen des Bewilligungsbescheides begonnen worden sein. Ausschlaggebend ist das Datum der Liefer- und Leistungsverträge
  • Bodenuntersuchungen, Grundstückserwerb und Auftragserteilung zur Planung sind auch vor dem Bewilligungsbescheid zulässig
  • In begründeten Ausnahmen darf auf eigenes Risiko vor dem Eintreffen des Bewilligungsbescheides bereits mit der Projektumsetzung begonnen werden. Es bedarf einer Prüfung der besonderen Begründung
  • Zweckbindung von 25 Jahren bei Förderzuschüssen >50.000 €; ansonsten von 10 Jahren gem. Ziff. 2.4
  • Alle baugenehmigungspflichtigen Vorhaben sowie Projekte >50.000 € sind bauberatungspflichtig durch die Bauberatung des WLSB gemäß Ziffer 2.3
  • Träger von Maßnahmen, die nicht Eigentümer oder Erbbauberechtigte des betroffenen Grundstücks sind, können Zuschüsse nur erhalten, wenn
  • ihnen ein Nutzungsrecht zusteht, dessen Dauer der Zweckbindung mindestens entspricht
  • Bei Investitionsvorhaben >100.000 EUR gilt die jeweils gültige VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen)

Was wird gefördert?

  • Bau (Neubau, Erweiterung), Kauf (ohne Grunderwerb) und Sanierung von Sportstätten
  • Maßnahmen, die unmittelbar der Sportausübung dienen
  • zu fördernde Räumlichkeiten: Umkleide- und Sanitärräume, Geschäftsräume, Schulungsräume
  • Neuanschaffung oder Sanierung von Beleuchtungsanlagen
  • Besondere Vorkehrungen des Emissionsschutzes
  • Finanzieller Aufwand aufgrund topographischer Verhältnisse

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt maximal 30% der Investitionssumme der förderfähigen Ausgaben. Pro Maßnahme sind die zulässigen Maximalförderungen festgelegt und im Flyer des WLSB veröffentlicht.

Die Zuschüsse werden im Wege der Anteilsfinanzierung bewilligt und in Teilbeträgen in bis zu 3 Jahren nach dem Bewilligungsjahr unbar an den Hauptverein ausbezahlt.

Abtretungen des Zuschusses werden nicht anerkannt.

Es bleibt vorbehalten, bis zur Schlusszahlung eine dingliche Sicherung des Zuschusses kostenfrei vom Zuschussempfänger zu fordern.

Eigenleistungen werden bis zu 50% der zuschussfähigen Kosten anerkannt. Bei dem Ansatz und der Abrechnung der Eigenleistungen können je Arbeits- und/oder Maschinenstunde 15 € in Anrechnung gebracht werden. 

Welche Räume sind von der Förderung ausgeschlossen?

  • Zuschaueranlagen
  • Grunderwerb
  • Gärtnerische Anlagen
  • Parkplätze
  • Vereinsgaststätten, Aufenthaltsräume u.ä.
  • Reparaturen
  • Bauunterhaltung/Pflege
  • Speisen und Getränke

Was benötigen Sie zur Antragsstellung?

  • Kostenvoranschlag bzw. Kostenberechnung nach DIN 276 (von einer qualifizierten Person, zum Beispiel Architekt oder Fachfirma)
  • Bauunterlagen (Orts-, Lageplan, Bauzeichnungen, Bestandspläne, Plandarstellung alt/neu):
  • - Raum- und Flächenberechnungen
  • - genehmigtes Baugesuch (Planheft mit schriftlichem Genehmigungsteil), ggf. immissions- oder wasserrechtliche Genehmigung
  • verbindliche Finanzierungsdarstellung
  • - erforderliche Nachweise (z. B. Zuschusszusage der Kommune, Eigenmittel- und Fremdmittelnachweis)
  • - Aufstellung der Eigen- und Sachleistungen nach Gewerken
  • - ggf. Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Pacht- bzw. Nutzungs- oder Mietverträge gemäß Ziffer 2.4

Unterlagen und Kontakt für Rückfragen?

Ausführliche Unterlagen und das Antragsformular sowie ein Kontakt für Rückfragen erhalten Sie online hier.

Wie unterstützen wir Sie bei Förderanträgen?

Mit der AS LED Beleuchtung erhalten Sie blendfreie, fotobiologisch geprüfte LED-Beleuchtung mit maximaler Langlebigkeit bis 120.000 Betriebsstunden L80/B10, was sich für Sie durch störungsfreien Betrieb als langfristig lohnenswerte Investition herausstellt und zudem die Umwelt schont. 

Als Hersteller und Fachplaner bieten wir Ihnen unser technisches Know How wie auch das Wissen über typische Fallstricke bei der Antragsstellung, das wir aus einer Vielzahl an erfolgreich-geförderten LED-Projekten generiert haben. Wir begleiten Sie aktiv von der Lichtplanung & Beratung bis hin zur Antragsstellung und Umsetzung des Projektes wie auch darüberhinaus.

Für mehr Informationen zur Umrüstung auf eine effiziente und langjährige LED-Beleuchtung, das Antragsprozedere etc. sprechen Sie uns an unter 08856 / 80006 10!

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