VIP

Die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport des Landes Berlin fördert über sein Vereinsinvestitionsprogramm - genannt VIP- Neubau und Sanierungen wie auch Grundstückserwerbe von Sportvereinen im Land Berlin mit 20% nicht rückzahlbarem Zuschuss und/oder bis zu 40% zinsverbilligtem Darlehen. 

Wen fördert das VIP?

Zuwendungsfähige Sportorganisationen und -vereine des Landes Berlin, die Vereinsgebäude besitzen und verwalten oder mindestens so lange gepachtet haben, wie die Rückzahlungszeit der VIP-Tilgung angesetzt ist.  

Was wird mit VIP gefördert?

Neubau, Sanierung und Modernisierung wie auch der Kauf von landeseigenen Grundstücken von Sportstätten im Land Berlin

Was ist von der Förderung ausgeschlossen?

Nicht direkt zuzurechnende Bauteile (z.B. Saunen, Physioräume, etc.)

Wie hoch sind Förderungen, Eigenkapitalquote, Bagatellgrenze des VIP?

  • 20% nicht rückzahlbarer Zuschuss und/oder bis zu 40% zinsverbilligtes Darlehen
  • Das Darlehen ist durch eine Bürgschaftserklärungen ab zu sichern.
  • Der Zuschuss und die rückzahlbare Zuwendung können auch einzeln in Anspruch genommen werden.
  • Das Projekt muss mit einer Eigenkapitalquote der Sportorganisation von mindestens 40% abgesichert werden. Dabei setzt sich diese aus eigenen finanziellen Mitteln und Eigenleistungen zusammen.
  • Bemessungsgrundlage sind: geprüfte Bauplanungsunterlagen, Kostenberechnungen nach DIN 276, Entwürfe von Kaufverträgen, sonstige vergleichbare Unterlagen
  • Die Bagatellgrenze liegt bei 10.000 €. Investitionen, die darunter liegen, müssen vom Verein selbstständig getragen werden; sind nicht förderfähig.

Welche Zuwendungsvorraussetzungen müssen bei VIP erfüllt sein?

  • Die Sportanlage befindet sich entweder im Eigentum der förderungswürdigen Sportorganisation, sie wird von ihr längerfristig vertraglich genutzt oder soll von ihr käuflich erworben werden. Der langfristige Nutzungsvertrag muss mindestens den Rückzahlungszeitraum der rückzahlbaren Zuwendung umfassen (siehe Punkt 8.1).
  • Verwendung für gemeinnützige Zwecke
  • Aktive Beteiligung an der Dopingbekämpfung
  • Schlüssige und gesicherte Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss sichergestellt sein (ink. Eigenanteil)
  • Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung
  • Eintragung des Vereins in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin; Einwilligung in die Veröffentlichung der folgenden Angaben im Internet (Name, Postanschrift des Zuwendungsempfängers, Art, Höhe und Zweck der Zuwendung)
  • Beauftragung von Dienstleistern und Unternehmen, die schriftlich bestätigen, dass sie den Mindestlohn zahlen
  • Maßnahmenstart darf erst mit dem Bewilligungsbescheid erfolgen. Ausgenommen sind Architekten- und Ingenieurverträge, sowie Voruntersuchungen wie z. Bsp. Bodengutachten, Vermessungen oder ähnliches.

Welche Projektarten gibt es bei VIP

Grundsätzlich werden Projekte nach Investitionsvolumen >100.000 EUR und <100.000 EUR eingeordnet und beantragt.

Wie ist der Ablauf der Förderung?

  • Die Anmeldung des Vorhabens wird bei der für Sport zuständigen Senatsverwaltung eingereicht.
  • Der jeweilige Fachverband und der Landessportbund Berlin e. V (LSB) erhalten Kenntnis der Anmeldung.
  • Mit der Anmeldung sind eine Beschreibung zur Notwendigkeit und Dringlichkeit der Maßnahme sowie eine Kostenschätzung einzureichen.

Vorhaben >100.000 EUR Investitionsvolumen

  • sind terminungebunden
  • es besteht keine Pflicht, Architektur- und Ingenieurbüros einzubinden
  • alle Bauantragsunterlagen sind mit einer digital einzureichenden Checkliste der Bewilligungsbehörde einzureichen, die diese prüft und einen schriftlichen Bewilligungsbescheid erteilt. So ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn nötigt ist, ist dies mit der Senatsverwaltung abzustimmen.

Vorhaben <100.000 EUR Investitionsvolumen 

  • müssen bis zum 30.09. des Vorjahres beim jeweiligen Fachverband eingereicht werden. 
  • Architektur- und Ingenieurbüros müssen mit der Planung, Umsetzung und Kontrolle beauftragt werden, Fachplaner für die technische Gebäudeausrüstung und die Außenanlagen.
  • Es ist ein Bautagebuch zu führen.
  • Zugang zur Baustelle ist der Senatsverwaltung zu gewähren.

Wo sind Details zu VIP nachzulesen?

Ob in puncto Auszahlungsprozedere oder auch das Verfahren bei zinsgünstigen Darlehen an Sportorganisationen wie auch die Nachweispflicht der Maßnahmenumsetzung erfahren Sie aus dem Förderprogramm hier.

Wer auf der Suche nach einer Kurzzusammenfassung ist, dem sei dieses PDF samt zuständiger Kontaktperson für die Förderung empfohlen. 

Wie unterstützen wir Sie bei Förderanträgen?

Ob bei Neubau oder Sanierung Ihrer Sportstätte berät und besucht Sie gern vor Ort Ihr Ansprechpartner bei AS LED Lighting, Peter Lüdtke.

Peter Lüdtke informiert Sie zu den technischen Möglichkeien, gibt Produktempfehlungen ab, lässt eine normgerechte Lichtplanungen von zertifizierten Planern inhouse erstellen, bespricht die Ergebnisdarstellung mit Ihnen und lässt Ihre Anpassungswünsche einarbeiten. Auch in puncto Förderung und Antragsstellung steht er Ihnen zur Seite. Sie erreichen Peter Lüdtke unter luedtke-hv@as-led.de und +49 (0) 172 88 40 961.

Unsere LED Leuchten sind alle Made in Germany gefertigt, punkten mit geprüfter fotobiologischer Sicherheit und führender Langlebigkeit in Form von 80.000 - 100.000 Betriebsstunden L80/B10 im Sport.

Wir stehen für störungsfreien Betrieb auf Jahre/Jahrzehnte. Sollte doch einmal ein Teil defekt sein, kann dies dank des modularen Herstellungsprinzips einzeln getauscht werden - wir garantieren auf über 10 Jahre Ersatzteilverfügbarkeit. Das schont Ihren Geldbeutel und kommt der Umwelt zu Gute.

 

Kontakt aufnehmen