BMNT-Förderung für LED-Umrüstungen im Innenbereich <20kW

Das österreichische Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) unterstützt Unternehmen und Institutionen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz. Ganzjährig wird die Umstellung konventioneller Leuchten auf effiziente LED-Systeme bei Bauen im Bestand mit einer Anschlussleistung <20 kW bezuschusst. 

 

Wessen Bemühungen zur Energieeinsparung fördert das BMNT?

  • Förderberechtigt sind alle Betriebe, sonstige unternehmerisch-tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen, die bestehende gewerblich genutzte Gebäude energetisch sanieren, konventionelle Beleuchtung durch moderne LED-Beleuchtung und Lichtsteuerungssystemen ersetzen. 
  • Nicht förderberechtigt sind Investitionen in LED-Beleuchtung von Neubauten, Austausch von konventionellen Leuchtmitteln durch LED-Leuchtmittel (Plug-In Systeme), Modernisierung von bestehenden LED-Leuchtensystemen, der Einbau von gebrauchten LED-Leuchten, Werbebeleuchtung, indirekte Beleuchtung, Außenbeleuchtung und LED-Stripes.
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Gewerbliche Betriebe

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Soziale Einrichtungen

Was wird in welchem Rahmen gefördert?

  • Förderbedingung: Gesamte Anschlussleistung der installierten LED-Leuchten muss mind. >0,5 kW und <20 kW; Effizienz 100lm/W; mind. CRI 80; mind. 50.000 Betriebsstunden L80/B50; CE-Kennzeichnung
  • Förderbetrag: 500 EUR/kw Anschlussleistung 
  • Förderbonus: 100 EUR/kw Anschlussleistung zusätzlich bei gleichzeitiger Umsetzung einer Lichtsteuerung
  • Förderlimit: Bis zu 30% der Investitionskosten
  • Förderfähige Kosten: LED-Leuchten, Kabel, Leistungen, Rohr- und Tragsysteme, Schalt- und Steckgeräte, Steuerung, Lichtplanung, Lichtmontage.
  • Förderzeitraum: Rückwirkende Förderung bismax. 6 Monate nach Rechnungsdatum der Schlussrechnung der Hauptanlagenteile

Was müssen Sie bei Antragsstellung beachten?

  • Vor Antragsstellung müssen alle Maßnahmen vollendet und bezahlt sein.
  • Anträge können nur online gestellt werden unter www.umweltfoerderung.at/betriebe/led-systeme-im-innenbereich.html.
  • Die Förderung unterliegt der De-Minimis Beihilfe; ein Betrieb kann De-Minimies Förderungen im Ausmaß von 200.000 EUR innerhalb von 3 Steuerjahren erhalten, im Straßengüterbereich gilt die Grenze von 100.000 EUR.
  • Die klimapositive Bilanz wird dem österreichischem Staat als Enenergieverbrauchseinsparung zugerechnet und kann keinen weiteren Dritten angerechnet werden. 
  • Eine kombinierte Umweltförderung mit den Landesförderungen in Österreich ist möglich; Näheres unter www.umweltfoerderung.at/landesfoerderungen
  • Kommunalkredit Public Consulting übernimmt im Auftrag des österreichischen Regierung die BMNT-Antragsstellung und für einige Bundesländer die Abwicklung der Landesförderung.

Wie unterstützen wir Sie bei der BMNT-Förderung?

Die AS LED-Technologie erfüllt alle in den Richtlinien gewünschten Anforderungen und punktet obendrein mit geprüfter fotobiologischer Sicherheit der LED-Leuchten und maximaler Langlebigkeit, was sich für Sie durch störungsfreien Betrieb als langfristig lohnenswerte Investition herausstellt und zudem die Umwelt schont. 

Als erfahrener Hersteller und Fachplaner bieten wir Ihnen unser technisches Know How und unsere Expertise aus über 13 Jahren Spitzenlicht für Spitzenleistung.

Sprechen Sie uns gern mit Ihrem Lichtanliegen an unter vertrieb@as-led.de und +49 8856 80006 10.

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