Sportstättenförderung Niedersachsen

25 Mio. EUR Budget hält das Land Niedersachsen 2025 für Sportinfrastrukturprojekte bereit. 40 Mio. EUR gehen an den kommunalen Sportstättenbau; 5 Mio. EUR sind den Vereinen vorbehalten.

Die Abwicklung der 20 Millionen Euro erfolgt über das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI), während der Vereinssportstättenbau über die bekannten Strukturen beim Landessportbund Niedersachsen e. V. (LSB) mit bis zu 40% gefördert wird.  

Wer ist antragsberechtigt?

Sportvereine des Landes Niedersachsen, die reguläres Mitglied im Landessportbund Niedersachsen sind. In Ausnahmen können auch Zusammenschlüsse von Sportvereinen und Nicht-Mitglieder bezuschusst werden. Dies obliegt dem LSB-Organ.  

Was wird gefördert?

  • Baumaßnahmen von Antragsberechtigten für die sportlichen Nutzung samt Planungs- und Genehmigungsgebühren
  • Ankauf von bisher nicht für sportliche Zwecke genutzten baulichen Anlagen (kein Grundstückskauf)

Was ist nicht förderberechtigt?

  • Projekte unterhalb der Bagatellgrenzen iHv. 5.000 EUR 
  • Verwaltungs-, und Geschäfts- und Funktionsräume
  • Überwiegend vermietete bauliche Anlagen (z.B. Vereinsgaststätten, Biergärten, Wohnungen, Pferdepensionsboxen, Caddyboxen.)
  • Bauliche Anlagen der Banden- und Tribünenwerbung
  • Schönheits-Reparaturen
  • Gärtnerische Anlagen

Wie hoch ist die Förderung?

Bis zu 40%; max. 150.000 EUR

Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Eigentumsrechte über das Grundstück und die Sportstätte müssen klar beim Antragssteller liegen oder langfristig (>12 Jahre) gesichert sein.
  • Einholen von 3 Vergleichsangeboten ab einer Investition >3.000 EUR (ohne MwSt).
  • Mit der Baumaßnahme muss im Förderjahr begonnen werden.
  • Bei Maßnahmen <25.000 EUR muss bis max. 24 Monate vor Antragstellung an einer Veranstaltung zu den Fördergrundlagen der Sportstättenbauförderung des LSB Niedersachsen (z.B. Online-Seminar oder einem Beratungsgespräch des zuständigen Sportbundes) nachweislich teilgenommen worden sein.
  • Bei Baumaßnahmen >25.000 € muss vor der Antragstellung eine Beratung mit Protokoll durch den Sportbund erfolgt sein.
  • Zweckbindung von 10 Jahren ab dem auf die Bewilligung folgendem Jahr.
  • Nachbewilligungen sind ausgeschlossen.

Wann darf mit den Maßnahmen begonnen werden?

Unmittelbar nach Antragstellung kann auf eigenes finanzielles Risiko „förderunschädlich“ mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden.

Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum des Abschlusses des Antrags im Förderportal des LSB maßgeblich. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Förderungen kann aus der Genehmigung zum Maßnahmenbeginn nicht abgeleitet werden.

Welche Unterlagen sind wo wie einzureichen?

Der Antrag wird über das Online Förderportal des LSB Niedersachsen gestellt.

Bei Baumaßnahmen unter 25.000 € Gesamtausgaben sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Finanzierungsplan
  • Baubeschreibung
  • Nachweis über die Eigentumsrechte bzw. Nutzungsrechte gemäß Ziffer 4.1.
  • Ausgabenzusammenstellung
  • Lageplan (Kartenauszug) und zeichnerische Darstellung
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu den Fördergrundlagen der Sportstättenbauförderung des LSB Niedersachsen (Online-Seminar oder Beratungsge-spräch des zuständigen Sportbundes)

Bei Baumaßnahmen ab 25.000 € Gesamtausgaben sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:

  • Finanzierungsplan
  • Baubeschreibung, Bedarfserläuterung
  • Nachweis der Eigentumsrechte bzw. Nutzungsrechte gemäß Ziffer 4.1.
  • spezifizierte Kostenzusammenstellung nach DIN 276
  • Lageplan (Kartenauszug) und zeichnerische Darstellung
  • Protokoll zum Beratungsgespräch durch den zuständigen Sportbund

Wo finden Sie weitere Details zur Förderrichtlinie?

Weitere Details zur Förderrichtlinie finden Sie online hier.

Wie unterstützen wir Sie bei Förderanträgen?

Ob für Neubau oder Sanierung Ihrer Sportstätte beraten wir Sie gern zu den technischen Möglichkeiten, samt Produktempfehlungen und Erstellung einer normgerechten Lichtplanungen von zertifizierten Planern unseres Teams. Auch in puncto Förderung und Antragsstellung stehen wir Ihnen zur Seite. 

Unsere LED Leuchten sind alle Made in Germany gefertigt, erfüllen die EU-Richtlinien in Ökodesign mit Benchmark-Werten, punkten mit geprüfter fotobiologischer Sicherheit und führender Langlebigkeit in Form von 80.000 - 100.000 Betriebsstunden L80/B10 im Sport.

Wir stehen für störungsfreien Betrieb auf Jahre/Jahrzehnte. Sollte doch einmal ein Teil defekt sein, kann dies dank des modularen Herstellungsprinzips einzeln getauscht werden - wir garantieren auf über 10 Jahre Ersatzteilverfügbarkeit. Das schont Ihren Geldbeutel und kommt der Umwelt zu Gute.

 

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