Sportstättenförderung Niedersachsen

Mit einem Sonderförderzuschuss von 30 Mio. EUR bezuschusst das Land Niedersachsen über den Landessportbund Vereinsinvestitionen in baulichen Anlagen für Sport, Bewegung und Begegnung im Zeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2025. Je nach Projektart werden 30% - 65% gewährt. 

Wer ist antragsberechtigt?

Sportvereine des Landes Niedersachsen, die reguläres Mitglied im Landessportbund Niedersachsen sind. In Ausnahmen können auch Zusammenschlüsse von Sportvereinen und Nicht-Mitglieder bezuschusst werden. Dies obliegt dem LSB-Organ.  

Welche 3 Projektarten unterscheidet das Sportstättenbauprogramm?

  • Bestandssicherung zur baurechtlichen, betriebsorganisatorischen und finanziellen Absicherung der baulichen Sportanlage (z.B. Sanierung und Modernisierung)
  • Bestandsentwicklung zur Herstellung von Barrierefreiheit und zur Umstellung auf regenerative Wärmeerzeugung: 
    • Erweiterungsmaßnahmen bestehender Anlagen
    • Umnutzung oder Umbau von Gebäuden und Freiflächen, die dem Sportverein bisher nicht zur Verfügung standen
    • Neubauten, die eine Neuausrichtung des Sportvereins unterstützen sowie die Herstellung von Barrierefreiheit.
    • Umstellung auf regenerative Wärmeerzeugung 
  • Struktur- und Entwicklungsfonds zur Stärkung von Vereinen in finanzschwachen Kommunen 

Maßnahmen der Bestandsentwicklung beinhalten einen höheren Planungsaufwand und sollen regionale gesellschaftliche, demografische und infrastrukturelle Faktoren sowie Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen.

Was wird gefördert?

  • Baumaßnahmen von Antragsberechtigten für die sportlichen Nutzung samt Planungs- und Genehmigungsgebühren
  • Ankauf von bisher nicht für sportliche Zwecke genutzten baulichen Anlagen (kein Grundstückskauf)

Was ist nicht förderberechtigt?

  • Projekte unterhalb der Bagatellgrenzen:
    • >5.000 EUR bei Bestandssicherungen 
    • >25.000 EUR bei Bestandsentwicklungsprojekten (Maßnahmen zur Barrierefreiheit; für regenerative Energien und Maßnahmen des Struktur- und Entwicklungsfonds können darunter liegen)
  • Verwaltungs-, und Geschäfts- und Funktionsräume
  • Überwiegend vermietete bauliche Anlagen (z.B. Vereinsgaststätten, Biergärten, Wohnungen, Pferdepensionsboxen, Caddyboxen.)
  • Bauliche Anlagen der Banden- und Tribünenwerbung
  • Schönheits-Reparaturen
  • Gärtnerische Anlagen

Wie hoch ist die Förderung?

  • 30% für Bestandssicherungsvorhaben; minimal 1.000 EUR und max. 100.000 EUR
  • 35% für Bestandsentwicklungsvorhaben; maximal 100.000 EUR
  • bis zu 65% bei Projekten des Entwicklungsfonds; maximal 200.000 EUR. Ab 100.000 EUR Zuschuss wird der Antag per Einzelfallprüfung kontrolliert. Die Förderquote bemisst sich aus "Kommunalfinanzen: Realsteuervergleich für Niedersachsen"

Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Eigentumsrechte über das Grundstück und die Sportstätte müssen klar beim Antragssteller liegen oder langfristig (>12 Jahre) gesichert sein.
  • Einholen von 3 Vergleichsangeboten ab einer Investition >3.000 EUR (ohne MwSt).
  • 10% Eigenkapitalquote.
  • Mit der Baumaßnahme muss im Förderjahr begonnen werden.
  • Bei Maßnahmen <25.000 muss die Teilnahme am Qualifixbaustein „Sportstättenbau – Von der Idee bis zur Nutzung“ oder einer adäquaten Veranstaltung (z.B. Beratungsgespräch) des zuständigen Sportbundes max. 24 Monate vor Baubeginn nachgewiesen werden.
  • Bei Baumaßnahmen >25.000 € muss eine Beratung durch den Sportbund erfolgt sein; zudem muss schlüssig dargelegt sein, wie der Verein die Investition und die Folgekosten finanzieren kann.
  • Bei Bestandsentwicklungsprojekten und Bauprojekten des Struktur- und Entwicklungsfonds muss zudem ein „Zukunfts-Check“ gemacht worden sein:
    • Bei vorhandenem Maßnahmenplan zur Sport(raum)entwicklung müssen Maßnahme daraus abgeleitet werden;
    • Fehlt dieser Plan muss die Baumaßnahme nachvollziehbar begründet werden - der beteiligte Sportbund muss dies unterstützen.  
    • Bei Maßnahmen zur Umstellung auf regenerative Wärmeerzeugung eine vorab in Anspruch genommene Energieberatung mit Empfehlung der Maßnahme nachzuweisen.

Wann darf mit den Maßnahmen begonnen werden?

Erst mit dem Bewilligungsbescheid darf mit der Umsetzung des Bauprojektes begonnen werden; Dienstleistungsverträge unterzeichnet werden und Material eingekauft werden.

Alle in der Planungsphase nötigen Schritte werden nicht als frühzeitige Maßnahmenumsetzung gewertet.

Welche Unterlagen sind wo wie einzureichen?

Der Antrag wird über das Online Förderportal des LSB Niedersachsen gestellt.

Eine ausführliche Übersicht aller benötigten Angaben und Dokumente finden Sie auf der Seite 4 der Förderrichtlinien hier. 

Wie unterstützen wir Sie bei Förderanträgen?

Ob für Neubau oder Sanierung Ihrer Sportstätte beraten wir Sie gern zu den technischen Möglichkeiten, samt Produktempfehlungen und Erstellung einer normgerechten Lichtplanungen von zertifizierten Planern unseres Teams. Auch in puncto Förderung und Antragsstellung stehen wir Ihnen zur Seite. 

Unsere LED Leuchten sind alle Made in Germany gefertigt, erfüllen die EU-Richtlinien in Ökodesign mit Benchmark-Werten, punkten mit geprüfter fotobiologischer Sicherheit und führender Langlebigkeit in Form von 80.000 - 100.000 Betriebsstunden L80/B10 im Sport.

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