Mehrzweckhallen
Goldener Plan Brandenburg
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg unterstützt Baumaßnahmen an vereinseigenen bzw. gepachteten Sportanlagen und Vereinsräumen durch eine Kombination aus Förderung und zinslosem Darlehen im Zeitraum 2026 – 31.12.2029.
Wer wird durch den Goldenen Plan gefördert?
Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB) sind.
Was wird gefördert?
- Energiesparende Maßnahmen an Sportanlagen und sportgenutzten Gebäuden
- Instandsetzungen, die der Wiederherstellung und der Verbesserung der Sportnutzung der Gebäude und Anlagen dienen oder die Ausübung einer bestimmten Sportart erst ermöglichen
- Modernisierungen und Umbauten bestehender Gebäude und Anlagen, wie u.a. neue Heizungsanlagen, Sanitäreinrichtungen, Fenster, Wärmedämmungen
- Neu- und Erweiterungsbauten bei nachgewiesenem Bedarf, wobei Um- und Erweiterungsvorhaben (z.B. Aufstockung oder Anbauten) den Vorrang vor Neubauten haben
- Maßnahmen an Sportanlagen und ergänzenden Einrichtungen für die Einhaltung und Verbesserung des Umwelt- und Naturschutzes
- Maßnahmen für den barrierefreien Ausbau von Sportanlagen und ergänzenden Einrichtungen
- Maßnahmen zur Herstellung der barrierefreien Zugänglichkeit von Gebäuden und Anlagen sowie Behindertenparkplätzen mithilfe von Rampen und Wegen
Planungsleistungen sowie Grund- und Erstausstattungen im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Baumaßnahme im Rahmen der Gesamtkosten
Sportstätten sollen in der Regel in Abmessungen, Gliederung und Ausstattungen den Wettkampfbestimmungen der Sportfachverbände sowie den DIN- und Europanormen und sonstigen Richtlinien für den Sportstättenbau entsprechen. In besonders begründeten Fällen sind Ausnahmen zugelassen.
Was ist von der Förderung ausgeschlossen?
- Mindestbauvolumen iHv. 5.000 EUR (Bagatellgrenze)
- Wirtschaftlich genutzte Räume und Anlagen
- Gewerbsmäßig betriebene Sportstätten (Profisport)
- Zugangswege, Parkflächen, Wohnungen, Garagen, Stützmauern (soweit nicht funktionell erforderlich)
- Zuschaueranlagen, Frühjahrsinstandsetzungen
- Aufwendungen für Grunderwerb, Miete, Pacht oder andere aus den Nutzungsverträgen hervorgehende
- Finanzielle Verpflichtungen sowie Betriebskosten und Raumausstattungen
- Schaffung und Restaurierung von Kunstwerken;
- Folgende Baunebenkosten: Bauherrenaufgaben, Wettbewerbe, Kunst, Finanzierung, allgemeine und sonstige Baunebenkosten
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 80% Förderung (maximal 50.000 EUR), aufgeteilt in 40% nicht rückzahlbare Förderung und 40% zinsloses Darlehen, welches max. 10 Jahre gewährt wird.
Nach Ablauf von 10 Jahren sind Zinsen entsprechend den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu zahlen (zurzeit jährlich i. H. v. 5 v.H. über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB).
Welche Bedingungen sind an die Förderung Goldener Plan geknüpft?
- Förderfähig sind nur Maßnahmen, bei denen ein sportfachlicher Bedarf vorliegt
- Nachweis der Mittelverwendung; Zuwendungsfähige Ausgaben sind in Form einer Kostenberechnung nach DIN 276 vorzulegen (siehe S. 4 in den Detailrichtlinien aufgegliedert in Kostengruppen (bis mindestens zur 3. Ebene) bzw. Vorlage von drei vergleichbaren Angebote für die Leistungen
- Gesamtfinanzierung des Projekts muss gesichert sein
- Beginn der Baumaßnahmen erst mit Zuwendungsbescheid (in Form eins Lieferungs- oder Leistungsvertrages eines Gewerkes)
- Neu-, Um- und Erweiterungsbauten können nur gefördert werden, wenn sie bauordnungs- und bauplanungsrechtlich genehmigungsfähig sind. Entsprechende Genehmigungen sind vorzulegen bzw. der Stand des Verfahrens ist mit der Antragstellung darzustellen.
- Direktaufträge (Liefer-/Dienstleistung): Auftragswerte bis 100.000 Euro netto können durch Direktaufträge vergeben werden (Ziff. 3.3.1 VV zu § 55 LHO).
- Freihändige Vergabe: Freihändige Vergaben sind für Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro netto ohne förmliches Teilnahmewettbewerb zulässig.
- Bei Förderung > 100.000 Euro ist zugunsten des Landes Brandenburg eine brieflose Grundschuld in Höhe des aus Landesmitteln bewilligten Beitrages zu bestellen und grundbuchamtlich einzutragen, sofern sich das Grundstück nicht im Eigentum einer Gebietskörperschaft befindet.
- Umbau- und Sanierungsmaßnahmen sowie bei Erweiterungs-, und Ergänzungsbauten und Neubauten 15 Jahren nach Abschluss des Projektes. Ausgenommen ist der Neubau von festen Gebäuden, hier endet die Zweckbindung 25 Jahre nach Abschluss des Projektes. Bei vorzeitigem Verkauf / Aufgabe der Anlage ist die Zuwendung abzüglich jährlicher Abschreibungen zurückzuzahlen.
Wie ist der Ablauf der Förderung?
- Vereine reichen einen ausgefülltenVorantrag bei ihrem KSB/SSB bis zum 1.7. für das Folgejahr ein.
- Die KSB/SSB erstellen eine Prioritätenliste, dabei ist mit den jeweiligen Kreis-/ Stadtverwaltungen eine Abstimmung zum Sportbedarf vorzunehmen. Die Stellungnahme des KSB/SSB, die Prioritätenliste und die Voranträge sind bis zum 15.07. für das folgende Kalenderjahr vorzulegen.
- Der LSB Brandenburg e.V. stimmt die Voranträge mit den jeweiligen LFV ab. Danach erfolgt unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel die Erstellung der landesweiten Antragsliste nach dem sportfachlichen Bedarf sowie die Begutachtung und Empfehlung der Höhe der Förderung der vorgesehenen Vorhaben durch den Landesausschuss Sportstätten und Umwelt. Das Präsidium des LSB bestätigt die landesweite Vorhabenliste.
- Die Vereine, deren Projekte bestätigt wurden, erstellen entsprechend der Förderrichtlinie und den Formblättern bis zum 15.12. den vollständigen Antrag. Der Gesamtantrag muss folgende Anlagen enthalten:
- Anlage 1: Pachtvertrag für 15 bzw. 25 Jahre, Erbbaupachtvertrag oder Grundbuchauszug
- Anlage 2: Ausführliche Baubeschreibung/Erläuterungsbericht der Baumaßnahme
- Anlage 3: - Lageplan, Zeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) - Raumberechnung nach DIN 277, Außenanlagenplan M 1:500 - Kostenberechnung, aufgegliedert in Kostengruppen (bis mind. zur 3. Ebene) nach DIN 276 bzw. drei vergleichbare Angebote für die Leistungen
- Anlage 4: Wirtschaftsplan für Durchführungsjahr, Ergebnisrechnung des letzten Jahres
- Anlage 5: Finanzierungsnachweis Es werden nur vollständige Anträge bearbeitet. Unvollständige Anträge werden dem Antragsteller zurückgegeben.
Unterlagen und Kontakt Förderung Sportstättenbau
Jens Wunderlich
Referent Sportstätten/Umwelt
Weiterführende Unterlagen und Anträge finden Sie online beim Landessportbund Brandenburg.
Wie unterstützen wir Sie bei Förderanträgen?
Ob bei Neubau oder Sanierung Ihrer Sportstätte berät und besucht Sie gern vor Ort Ihr Ansprechpartner bei AS LED Lighting, Peter Lüdtke.
Peter Lüdtke informiert Sie zu den technischen Möglichkeien, gibt Produktempfehlungen ab, lässt eine normgerechte Lichtplanungen von zertifizierten Planern inhouse erstellen, bespricht die Ergebnisdarstellung mit Ihnen und lässt Ihre Anpassungswünsche einarbeiten. Auch in puncto Förderung und Antragsstellung steht er Ihnen zur Seite. Sie erreichen Peter Lüdtke unter luedtke-hv@as-led.de und +49 (0) 172 88 40 961.
Unsere LED Leuchten sind alle Made in Germany gefertigt, punkten mit geprüfter fotobiologischer Sicherheit und führender Langlebigkeit in Form von 80.000 - 100.000 Betriebsstunden L80/B10 im Sport.
Wir stehen für störungsfreien Betrieb auf Jahre/Jahrzehnte. Sollte doch einmal ein Teil defekt sein, kann dies dank des modularen Herstellungsprinzips einzeln getauscht werden - wir garantieren auf über 10 Jahre Ersatzteilverfügbarkeit. Das schont Ihren Geldbeutel und kommt der Umwelt zu Gute.


