Goldener Plan Brandenburg

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg unterstützt Baumaßnahmen an vereinseigenen bzw. gepachteten Sportanlagen und Vereinsräumen sowie kommunalen Sportstätten durch eine nicht rückzahlbare Förderung im Zeitraum 2021 – 31.12.2024. 

Wer wird durch den Goldenen Plan gefördert?

Vereine wie auch kommunale Sportstättenbetreiber, auch wenn die Gebäude gepachtet sind.

Was wird gefördert?

  • Neubau und Erweiterungsbaumaßnahmen mit Beleg des Umbaubedarfs (Gebäude und Freiluftbereich) / Grundinstandsetzungen / klima- und umweltfreundliche Modernisierungen und Umbauten bestehender Gebäude und Anlagen, z.B. energetische Gebäudesanierungen und Maßnahmen zur energieeffizienten Betreibung von Gebäuden und Freianlagen
  • Normgerechte Planungsleistungen von Sportanlagen im Zusammenhang mit einer beantragten Baumaßnahme gemäß einschlägiger DIN- und Europanormen, insbesondere der DIN 18032.

Was ist von der Förderung ausgeschlossen?

  • Mindestbauvolumen iHv. 10.000 EUR (Bagatellgrenze)
  • wirtschaftlich genutzte Räume und Anlagen
  • gewerbsmäßig betriebene Sportstätten (Profisport)

Wie hoch ist die Förderung?

  • Bis zu 80% Förderung

Welche Bedingungen sind an die Förderung Goldener Plan geknüpft?

  • Förderfähig sind nur Maßnahmen, bei denen ein sportfachlicher Bedarf vorliegt
  • Nachweis der Mittelverwendung; Zuwendungsfähige Ausgaben sind in Form einer Kostenberechnung nach DIN 276 vorzulegen (siehe S. 4 in den Detailrichtlinien aufgegliedert in Kostengruppen (bis mindestens zur 3. Ebene) bzw. Vorlage von drei vergleichbaren Angebote für die Leistungen
  • Gesamtfinanzierung des Projekts muss gesichert sein
  • Beginn der Baumaßnahmen erst mit Zuwendungsbescheid (in Form eins Lieferungs- oder Leistungsvertrages eines Gewerkes)
  • Neu-, Um- und Erweiterungsbauten können nur gefördert werden, wenn sie bauordnungs- und bauplanungsrechtlich genehmigungsfähig sind. Entsprechende Genehmigungen sind vorzulegen bzw. der Stand des Verfahrens ist mit der Antragstellung darzustellen.
  • Bei Förderung > 100.000 Euro ist zugunsten des Landes Brandenburg eine brieflose Grundschuld in Höhe des aus Landesmitteln bewilligten Beitrages zu bestellen und grundbuchamtlich einzutragen, sofern sich das Grundstück nicht im Eigentum einer Gebietskörperschaft befindet.
  • Zweckbindung bei Baumaßnahmen >5000 EUR auf 15 Jahre. Bei vorzeitigem Verkauf / Aufgabe der Anlage ist die Zuwendung abzüglich jährlicher Abschreibungen zurückzuzahlen.

Wie ist der Ablauf der Förderung?

  • Vereine reichen einen ausgefüllten Vorantrag  bei ihrem KSB/SSB ein.
  • Das Verfahren wird in einer mit dem MBJS abgestimmten Verfahrensregelung des LSB konkretisiert und vom LSB in einer Projektliste veröffentlicht.
  • Antragsstellung des Vereins/der Kommune an das MBJS mittels Antragsformularen. Die Verfahrensregeln finden Sie hier.
  • Fortlaufende Aktualisierung des LSB und halbjährliche Vorlage beim MBJS (zum 30.06. und 31.12.) zur Entscheidung/Bestätigung nach 6 Kriterien (1. Prioritätensetzung der Stadt- und Kreissportbünde (SSB/KSB) auf der Grundlage von Voranträgen; 2. Förderfähigkeit der Maßnahme; 3. regionale Verteilung der Vorhaben unter Berücksichtigung der Mitgliederzahlen der SSB/KSB; 4. Anzahl der Mitglieder, Anzahl der Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahren im Sportverein, 5. Dringlichkeit der Maßnahme; 6. Berücksichtigung vieler Sportabteilungen / Sportarten).

Wie unterstützen wir Sie bei Förderanträgen?

Ob bei Neubau oder Sanierung Ihrer Sportstätte berät und besucht Sie gern vor Ort Ihr Ansprechpartner bei AS LED Lighting, Peter Lüdtke.

Peter Lüdtke informiert Sie zu den technischen Möglichkeien, gibt Produktempfehlungen ab, lässt eine normgerechte Lichtplanungen von zertifizierten Planern inhouse erstellen, bespricht die Ergebnisdarstellung mit Ihnen und lässt Ihre Anpassungswünsche einarbeiten. Auch in puncto Förderung und Antragsstellung steht er Ihnen zur Seite. Sie erreichen Peter Lüdtke unter luedtke-hv@as-led.de und +49 (0) 172 88 40 961.

Unsere LED Leuchten sind alle Made in Germany gefertigt, punkten mit geprüfter fotobiologischer Sicherheit und führender Langlebigkeit in Form von 80.000 - 100.000 Betriebsstunden L80/B10 im Sport.

Wir stehen für störungsfreien Betrieb auf Jahre/Jahrzehnte. Sollte doch einmal ein Teil defekt sein, kann dies dank des modularen Herstellungsprinzips einzeln getauscht werden - wir garantieren auf über 10 Jahre Ersatzteilverfügbarkeit. Das schont Ihren Geldbeutel und kommt der Umwelt zu Gute.

 

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