EU-Verbot gängiger Leuchtstoffmittel

EU-weit haben zwei Stichtage das Ende gängiger Leuchtmittel mit Quecksilber eingeläutet: 

  • Seit dem 25. Februar 2023 dürfen keine Kompaktleuchtstofflampen in der EU in den Verkehr gebracht werden.
  • Seit dem 25. August 2023 sind europaweit neue T5- und T8-Leuchstoffröhren verboten.

Dies erfolgt im Sinne der Energieeinsparung, der Reduzierung des CO2-Ausstoßes und damit des Umweltschutzes. Bezeichnet wird im internationalen Raum das Inkrafttreten der EU-Regelung als RoHS – Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment. 

EU-Verbot_Ausphasung konventioneller Lichtquellen 2023

Förderungen für Lichtsanierungen

Förderübersicht für Gewerbetreibende, Sportvereine, soziale und kommunale Antragssteller

Ob Industrie, Gewerbe, Gesundheitswesen oder Sport - die neue Richtlinie betrifft alle jene, die noch nicht auf LED umgestellt haben.

Im gewerblichen Bereich unterstützen die Regierungen energieeffizienten Lichtersatz für beheizte Nichtwohngebäude auf ökodesign-konforme LED-Beleuchtung. In Deutschland werden so über die BEG-Förderung 15% der Sanierungskosten und 50% der Planungsgebühren bezuschusst. 

Vereine und Kommunen sind berechtigt, ihre Lichtsanierung über die bundesweite BMU-Förderung bezuschussen zu lassen. So alle Kriterien erfüllt sind, erhalten Sie 25% auf das Lichtprojekt; in finanzschwachen Regionen und Braunkohlerevieren werden bis zu 40% bezuschusst. 

Zusätzlich unterstützen die Bundesländer die Bemühungen zur Sanierung von Sportstätten; die Förderprogramme pro Bundesland variieren. Werfen Sie einen Blick auf unsere Förderseite. Gern beraten wir Sie zu den Möglichkeiten. 

Ersatzlösungen für abgekündigte Leuchten

Mit derzeit über 2300 LED Leuchtenaus eigener Entwicklung und Produktion an 2 Standorten in Süddeutschland haben wir reichlich Lichtauswahl für Ihren individuellen Bedarf. Hiernach finden Sie exemplarisch ein paar Anregungen, welche unserer Produkte Kompaktleuchtstofflampen und T5/T8-Leuchten in Industrie und Sport ersetzen, dabei zwischen 50-70% an Stromkosten ad hoc einsparen. 

Zudem sind wir bekannt für Flexibilität und Wirtschaftlichkeit in Form von Sonderlösungen, die wir zeitnah entwickeln, produzieren und ausliefern.

Kein Projekt ist gleich: Das macht es so spannend! 

Wir beraten Sie individuell zu passenden Sanierungslösungen für Ihren Bedarf, Förderporgrammen und -kriterien, erstellen normgerechte Lichtplanungen und Wirtschaftlichkeisproofs. Ihren montierenden Fachleuchten stehen wir mit unserem technischen Service zur Seite. 

Sprechen Sie uns gern an.

Beispielhafte Ersatzlösungen für Kompaktleuchtstofflampen und T5/T8-Leuchten

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Kompaktleuchtstofflampen 1:1 mit EMX rund ersetzen

Passend für alle gängigen Downlights mit Deckenöffnungen 50 bis 260 mm • 4 Baugrößen • patentierte werkzeuglose Magnet-Befestigung • DALI • langlebig mit 50.000 Betriebsstunden L80/B10 • einstellbare maximale Helligkeit • randlose Optik • erübrigt Ausbesserungsarbeiten von Trockenbauern und Malern

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T5/T8 Leuchten in Büro- und Gewerbe mit EMO_fit ertüchtigen

LED-Einbauleuchte als Fit-In-Einbaueinsatz für Langfeldleuchten • in Länge und Breite flexibel • als 1:1 Sanierungslösung für Langfeldleuchten aller Baugrößen und Montageart (Einbau/Anbau) • DALI • BAP-tauglich • Sicherheitsbeleuchtungskonform und für Notlichtinstallationen geeignet • PMMA Scheibe • 100.000 h L80/B10 • schnelle Montage

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T5/T8 Leuchten in Büro und Gewerbe durch LED-Einlegeleuchte EMO_sys ersetzen

als Einbau- und Einlegeleuchte in Langfeldleuchten verbaut in Systemdecken • in Länge und Breite auf alle Maße anpassbar • als 1:1 Sanierungslösung für Langfeldleuchten aller Größen • DALI • BAP-tauglich • Sicherheitsbeleuchtungskonform und für Notlichtinstallationen geeignet • PMMA Scheibe • 100.000 h L80/B10 • schnelle Montage

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T5/T8-Leuchten in Industrie und Gewerbe mit TGL ersetzen

3 Anschlussvarianten • 5 verschiedene Längen • langlebig >80.000 Betriebsstunden L80/B10 • IP65 • TÜV Süd/ENEC zertifiziert • IFS-konform • Abstrahlwinkel 210° und 180° • DALI • -25°C bis +50°C • diverse Montagezubehöre

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T5/T8-Leuchten in Sporthallen mit PSL 2.0 ersetzen

LED Anbauleuchte für Sport- und Tennishallen aller Leistungsklassen • blendfrei • langlebig >80.000 Betriebsstunden L80/B10 • DALI • TÜV Süd geprüfte Ballwurfsicherheit • -25°C bis +50°C • vielfältige Montagezubehöre/varianten

Kompletter Lichtaustausch versus Ersatz von Einzelleuchten

Zwei Szenarien ergeben sich nun für Gebäudeverantwortliche:

  1. Sukzessive Lichtsanierung: Sobald eine Leuchte ausfällt, wird diese ersetzt - ganz im Sinne der korrigierenden Wartung. Vorausschauende Gebäudeverantwortliche kalkulieren den adhoc Bedarf an Lichtersatz ein und beschaffen den entsprechenden Vorrat im Voraus. 
  2. Komplette Lichtsanierung: Gebäudeverantwortliche fokussieren langfristig auf die energiesparsamtes Lösung; streben über eine Lichtplanung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung den Austausch der kompletten Altbeleuchtung adhoc an. 

Lichtsanierungs-Modelle im Vergleich

Pro komplette Lichtsanierung

  • Fördergelder können beantragt werden; Gesamtinvestition reduziert sich um mindestens 15%
  • Senkung der Betriebskosten durch mind. 50% geringere Stromkosten
  • Positiver Beitrag zur betrieblichen Klima- und Energiepolitik
  • Optimale Ausleuchtung der Arbeitsflächen garantiert Versicherungsschutz
  • Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit durch angenehmes, gesundheitszuträgliches Licht
  • Reduzierte Fehlerquoten, Unfallraten und Krankentage

Pro sukzessive Lichtsanierung

  • Bestehende Lichttechnik wird bis zum Produkt-Lebensende genutzt
  • Der Cash Flow wird jeweils zum Zeitpunkt des Lichtersatzes mit kleineren adhoc Beträgen belastet

Contra komplette Lichtsanierung

  • Höherer Finanzbedarf auf kurze Sicht mit kurz- bis mittelfristiger Amortisation

Contra sukzessive Lichtsanierung

  • Kein Anspruch auf Fördergelder, da die Bagatellgrenzen ob der geringen Bedarfsmengen nicht überschritten werden.
  • Die ältere Lichttechnologie schlägt mit mindestens 50% mehr Energiekosten bei steigenden Strompreisen erheblich zu buche, belastet die Betriebskosten stark.
  • Sie setzen auf unterschiedliche Leuchten verschiedener Hersteller; oft entsteht im Gesamtblick ein inhomogenes Lichtbild, da die Lichtfarben nicht aufeinander abgestimmt sind.
  • Im Zweifel ist der Versicherungsschutz erloschen, wenn in Ihrem Firmengebäude keine ausreichende, normgerechte Beleuchtungsstärke durch die Lichtdegradation mehr vorhanden ist.
  • Gefährdung der Mitarbeiter bzw. Nutzer Ihres Gebäudes, z.B. im Falle eines Zerbrechens der Altleuchten mit austretendem Quecksilber
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