Sportstättenförderung des Freistaats Bayern

Die Sportstättenförderung dient dazu, förderberechtigte bayerische Vereine in die Lage zu versetzen, Sportstätten in eigener Initiative zu errichten und zu erhalten, die sie für den unmittelbaren Sportbetrieb ihrer Mitglieder benötigen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Vereine, deren Satzung einen Vereinssitz in Bayern und als Vereinszweck die Pflege des Sports oder einer Sportart bestimmt, ggf. auch neben anderen Zwecken, und die Mitglieder sind:

und ihre Mitglieder ihrer jeweiligen Dachorganisation satzungsgemäß melden. 

Welche Sportarten werden durch den BLSV gefördert?

Tennis, Fußball, Reiten, Klettern, Volleyball, Schießen, Schwimmen, Basketball, Badminton, Squash, etc. 

Welche weiteren Kriterien müssen gewährleistet sein?

  • Rechtsfähigkeit
  • Aktive Jugendarbeit
  • Gemeinnützigkeit
  • Geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse
  • Beitragsaufkommen zwischen 12 – 50 EUR (Schüler – Erwachsener)
  • Nachweispflicht der Fördervoraussetzungen
  • Einsatz der Eigenmittel (mindestens 10%; bei EK-Summe >50.000 EUR mind. 25%)
  • Eigentumsverhältnisse der Förderprojekte (mind. (Teil-) Eigentum bzw. (Teil-)Erbbaurecht (>25 Jahre) bzw. langfristiges Nutzungsrecht >25 Jahre bzw. bei Projekten <75.000 EUR sind 10 Jahre Nutzungsrecht zulässig)
  • Sicherung
  • Sportstättenbauberatung (bei baugenehmigungspflichtigen Maßnahmen und Regelanträgen)
  • Positiver Zuwendungsbescheid vor Beauftragung der Maßnahmen
Sporthallenbild von Hans Braxmaier

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung: Bauwerke, wenn sie besondere sportspezifische Eigenschaften erfüllen und zur sportlichen Nutzung des Vereins eigens erforderlich sind.

Förderfähige Maßnahmen: Gegenstand der Förderung sind nach Maßgabe der Zuwendungsfähigkeit Anlagen oder Anlageteile, die der Bestandssicherung (Generalinstandsetzungen, Instandsetzungen aus sicherheitstechnischen Gründen sowie Modernisierungsmaßnahmen der gesamten Anlage aus energetischen Gründen (u.a. Beleuchtung)) und Bestandsentwicklung (Neubau, Umbau und Erweiterung von Sportstätten) dienen.

Welche Anforderungen an Licht stellt die Förderstelle?

Während im Innenbereich keine Vorgaben an das Licht gemacht werden, so hat die Bayerische Staatsregierung zum 01.04.2022 entschieden, folgende Kriterien für die Flutlichtbeleuchtung im Außenbereich zu erlassen:

  • 3000K Lichtfarbe
  • Spielklasse 3 
  • ULOR = 0 

Dies dient dem Anrainer- wie auch dem Insektenschutz.  

Klassifizierung der Förderanträge

  • Kleinanträge: > 10.000 EUR (Bagatellgrenze) bis 250.000 €
  • Regelanträge: > 250.000 €

Wie hoch ist die Förderung?

  • Kleinanträge: Regionsabhängig zwischen 20% - 55%; der Mindestsatz beträgt überall 20%; finanzschwache Kommunen erhalten bis zu 55% - Wie Ihre Region gefördert wird, erfahren Sie in dieser Übersicht.
  • Regelanträge: bis zu 20% und regionsbedingtem zinsverbilligtem Darlehen von max. 10%-20%,
  • In Katastrophenfällen (vollkommen Zerstörung durch Hochwasser etc.): bis zu 50%
  • Als Gemeinschaftsförderung mit Kommunen muss sichergestellt sein, dass eine Überförderung nicht vorliegt und mindestens 10% Eigenkapital durch den Verein eingesetzt werden.
  • Planungsleistungen: bis zu 16%
  • Eigenleistungen / unbezahlte freiwillige Leistungen: zuschussfähige Höchstsätze in der ländlichen Entwicklung (ZHLE)
  • Sachleistungen / Sachspenden: bis zu 80% der marktüblichen Preise

Welche Förderobergrenzen für förderfähige Bauwerke gibt es?

Alle 4 Jahre werden die Förderobergrenzen für die jeweiligen Sportarten/anlagen festgelegt und stehen zum Download bereit:

  • Für Kleinanträge 
  • Für Regelanträge

Welche Anlagen sind von dieser Förderung ausgeschlossen?

  • Öffentlich zugängliche Anlagen
  • Überwiegend touristisch oder zu Erholungszwecken genutzte Anlagen (Reitanlagen, Ski-Abfahrten, Langlaufloipen, Tennisanlagen innerhalb von Erholungszentren)
  • Kommunale Anlagen (Sportstätten, die überwiegend kommunalen Aufgaben dienen oder ursprünglich durch die Kommune errichtet oder betrieben wurden)
  • Gewerbliche Anlagen
  • Hochleistungssportanlagen
  • Anlagen im Luftsport

Welche Räume sind von der Förderung ausgeschlossen?

  • Aufenthaltsräume
  • Bereiche der Vereinsverwaltung; maximal 20m² Verwaltungsfläche können gefördert werden
  • Zuschaueranlagen und die für den Zuschauerverkehr benötigte Infrastruktur einschließlich Maßnahmen zur Erfüllung der Versammlungsstättenverordnung
  • Parkplätze (ausgenommen Behindertenparkplätze)
  • Bereiche, die in eine ständige Gaststättenkonzession oder Schankerlaubnis einbezogen sind

Wo werden Anträge gestellt?

Ab wann darf mit den Maßnahmen begonnen werden?

Erst, sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt. Planungen dürfen im Vorfeld gemacht werden, jedoch keine weiteren Aktivitäten (auch keine Ausschreibungen), die als zuwendungsfähige Kosten angesetzt werden.

Unterlagen und Kontakt für Rückfragen?

Ausführliche Unterlagen zur Förderung des BLSV und direkte Ansprechpartner für Rückfragen erhalten Sie unter https://www.blsv.de/blsv/vereinsservice/sportstaettenbau/zustaendigkeit.html

 

Förderung Sportstätte

Tel.: +49 89 / 15702–400

E‑Mail: sportstaettenbau@remove-this.blsv.de

Wie unterstützen wir Sie bei Förderanträgen?

Mit der AS LED Beleuchtung erhalten Sie blendfreie, fotobiologisch geprüfte LED-Beleuchtung mit maximaler Langlebigkeit bis 120.000 Betriebsstunden L80/B10, was sich für Sie durch störungsfreien Betrieb als langfristig lohnenswerte Investition herausstellt und zudem die Umwelt schont. 

Als Hersteller und Fachplaner bieten wir Ihnen unser technisches Know How wie auch das Wissen über typische Fallstricke bei der Antragsstellung, das wir aus einer Vielzahl an erfolgreich-geförderten LED-Projekten generiert haben. Wir begleiten Sie aktiv von der Lichtplanung & Beratung bis hin zur Antragsstellung und Umsetzung des Projektes wie auch darüberhinaus.

Für mehr Informationen zur Umrüstung auf eine effiziente und langjährige LED-Beleuchtung, das Antragsprozedere etc. sprechen Sie uns an unter 08856 / 80006 10!

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