Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)

Förderung der Modernisierung, Sanierung (einschließlich energetische Maßnahmen), Neu-, Aus- oder Umbau kommunaler oder vereinseigener Sportstätten oder Investitionen in Sportgeräte.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Zuwendungsbereich I: Landkreise und Gemeinden (≤ 50.000 Einwohner und Einwohnerinnen), gemeinnützige Sportorganisationen im Landessportbund
  • Zuwendungsbereich II: Landkreise und Gemeinden, gemeinnützige Sportorganisationen, Landessportbund, sonstige gemeinnützige Träger mit Sitz in Mecklenburg- Vorpommern

Welche Infrastrukturvorhaben werden unterstützt?

Sportstätten Förderung LFI Mecklenburg- Vorpommern
  • Modernisierung, Sanierung (inkl. energetisch), Instandsetzung
  • Neubau, Erweiterung, Umbau
  • Ausstattung mit Sportgeräten

     

Welche Art von Sportstätten werden gefördert?

  • Kernsportanlagen (Sport­hallen, Sport­platz­anlagen, Schwimm­sport­anlagen),
  • Spezial­sport­anlagen (für Sportarten wie z. B. Tennis, Kegeln, Wasser­sport, Schieß­sport, Motor­sport und Reit­sport)
  • Funktionsgebäude und Räumlichkeiten, die sozialen, gesund­heitlichen sowie Verwaltungs-, Bewirtschaftungs- und Bildungs­zwecken im Sport dienen, Bestand­teil von Kern­sport- und Spezial­sport­anlagen sind und mit dem Sport­betrieb unmittelbar zusammen­hängen,
  • Anlagen für Spiel, Sport und Bewegung, insb. für Gesund­heits­sport und Trend­sport­arten
  • Sport­schulen des Landessport­bundes
  • Einrichtungen des Spitzen­sports

Gibt es eine Bagatellgrenze?

Ja. Diese liegt bei Landkreisen und Gemeinden bei 50 000 Euro und bei gemeinnützigen Sportorganisationen 10 000 Euro.

Wie hoch ist die Förderung?

Zuwendungsbereich I:

  • Kommunale Sportstätten: bis 50 %, maximal EUR 500.000 und
  • Gemeinnützige Sportorganisationen: bis 60 % und bis zu 90 % (bei nationaler Kofinanzierung durch die Kommunen), max. EUR 250.000

Zuwendungsbereich II:

  • kommunale Sportstätten: bis zu 100%
  • Gemeinnützige Träger/Sportvereine: bis zu 90% 
  • Landessportbund: bis 90%
  • sonstige gemeinnützige Träger: bis zu 40%

Wie ist die Förderung zu beantragen?

Kommunale Träger, Landessportbund und sonstige gemeinnützige Träger stellen ihren formgebundenen Antrag für den Zuwendungsbereich I (ELER) bis zum 31.03. eines jeden Jahres elektronisch. 

Gemeinnützige Sportorganisationen richten ihren Informationsantrag über die zuständigen Stadt- und Kreissport­bünde bis zum 31.08. für das jeweilige Folgejahr an den

Landessportbunde Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Wittenburger Straße 116
19059 Schwerin

Antragsformulare und weitere Details entnehmen Sie der Website des LFI

Wo findet man ergänzende Informationen?

Website des Landes-Förder-institut Mecklenburg-Vorpommern: Formulare, Richtlinien und Kontakt für Rückfragen zur Förderung

Wie unterstützen wir Sie bei Förderanträgen?

Mit der AS LED Beleuchtung erhalten Sie blendfreie, fotobiologisch geprüfte LED-Beleuchtung mit maximaler Langlebigkeit bis 120.000 Betriebsstunden L80/B10, was sich für Sie durch störungsfreien Betrieb als langfristig lohnenswerte Investition herausstellt und zudem die Umwelt schont. 

Als Hersteller und Fachplaner bieten wir Ihnen unser technisches Know How wie auch das Wissen über typische Fallstricke bei der Antragsstellung, das wir aus einer Vielzahl an erfolgreich-geförderten LED-Projekten generiert haben. Wir begleiten Sie aktiv von der Lichtplanung & Beratung bis hin zur Antragsstellung und Umsetzung des Projektes wie auch darüberhinaus.

Für mehr Informationen zur Umrüstung auf eine effiziente und langjährige LED-Beleuchtung, das Antragsprozedere etc. sprechen Sie uns an unter 08856 / 80006 10!

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