BMUV-Förderung für Kommunen, kommunale Träger und eingetragene Vereine

Die Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ist zum 1. Januar 2022 angepasst worden und gilt bis 31.12.2027; im Sinne des Klimaschutzes werden Sanierungsobjekte von Kommunen, Vereinen und gemeinnützigen Trägern in puncto LED-Außenbeleuchtung sowie LED-Innen- und Hallenbeleuchtung gefördert. 

Wer ist antragsberechtigt?

  • Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse, Betriebe mit mindestens 25% kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind
  • Öffentliche, gemeinnützige oder religionsgemeinschaftliche Einrichtungender Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen, jeweils für diese Einrichtungen
  • im Status der Gemeinnützigkeit stehende eingetragene Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen

Wie hoch ist die Förderung für welchen Bereich?

Antragsberechtigte erhalten 25% Zuschuss zur Sanierungen von Innen- und Hallenbeleuchtung; ebenso bei der Außenbeleuchtung. In 2022 musste ein Eigenanteil von 5% erbracht werden; ab 2023 von 15%

Finanzschwache Kommunen, die in Verbindung mit einem landesrechtlichen Hilfs- und Aufbauprogramms stehen, erhalten anstelle der genannten obigen Beträge 40%; es wird kein Eigenanteil gefordert.

Antragsteller aus den Braunkohlerevieren (Rheinisches Revier, Mitteldeutsches Revier, Lausitzer Revier) erhalten die gleichen Förderquoten wie finanzschwache Kommunen. 

Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben muss so bemessen sein, dass sich eine Mindestzuwendung von 5000 Euro je Antrag ergibt; die Bagatellgrenze liegt demnach bei einer Mindestinvestition von 20.000 EUR respektive 12.500 EUR für finanzschwache Antragssteller.

An welche Kriterien ist die Förderung der Innen- und Hallenbeleuchtung gebunden?

  • Bewilligungszeitraum: 12 Monate
  • Lichtplanung: Gemäß DIN EN 12464-1:2011-08 bzw. bei Sportstätten nach DIN EN 12193 durch qualifizierte Planer
  • Förderbereich: Komplettes Leuchtensystem bestehend aus Leuchte, Leuchtmittel, Reflektor/Optik und Abdeckung; Steuer- und Regelungstechnik; erforderliches Installationsmaterial
  • Systemlichtausbeute/Bemessungslichtausbeut: > 100 lm/W 
  • Lebensdauer: > 50.000 Betriebsstunden auf Basis L80/B50
  • CO2 Ersparnis: > 50% 
  • Farbwiedergabe: > 80 Ra (CRI)
  • Regelung des Beleuchtungssystems:Referenzausführung nach GEG Anlage 2 für die entsprechende Nutzungszone
  • Vermeidung von Lichtemissionen nach außen: Beleuchtungsaussparung von Hallenrandbereichen, durch die das Licht (z. B. durch Fenster) nach außen abstrahlt

Welche Kriterien gelten für die Außenbeleuchtung von Sportanlagen?

  • Bewilligungszeitraum: 12 Monate
  • Normgerechte Lichtplanung: Durch Fachplaner gemäß DIN EN 12193 mit gleichmäßiger Flächenausleuchtung
  • Erfordernis Lichtsteuerung: Installation einer nutzungsgerechten Beleuchtungsregelung (z. B. zweistufig für Training und Wettkampf) 
  • Lebensdauer: > 50.000 Betriebsstunden auf Basis L80/B50
  • CO2 Ersparnis: > 50%
  • Farbtemperatur: höchstens 4000 K 
  • Ökodesign: Austauschbare Leuchtenmodule und austauschbare Vorschaltgeräte
  • Verhinderung von Streulicht: Keine Lichtemission in den oberen Halbraum, Abstrahlgeomoetrie in steilem Winkel, geringe Leuchtdichte
  • ULOR iVm. Flutern: Auswahl und Montage gemäß (ULOR) 0 %.
  • Beleuchtungsstärke: Max. 30% höhere Luxanzahl als Beleuchtungsklasse III (für den einfachen Trainingsbetrieb) bzw. Beleuchtungsklasse II (für den Wettkampfbetrieb); Beleuchtungsklasse I ist nicht förderberechtigt.

Welche Kriterien gelten für die Förderung der Außenbeleuchtung von Verkehrsflächen?

  • Bewilligungszeitraum: 12 Monate
  • Förderbereich: Außenbeleuchtung iVm. Regelungstechnik von mindestens zwei unterschiedlichen Verkehrsflächen und verkehrsberuhigten Bereichen (zonen-, zeit-, oder präsenzabhängige Beleuchtung) 
  • Normgerechte Lichtplanung: Durch Fachplaner; im Sinne des Insektenschutzes ist die niedrigst mögliche Beleuchtungsstärke zu wählen.
  • Lebensdauer: > 100.000 Betriebsstunden auf Basis L80/B50
  • CO2 Ersparnis: > 50%
  • Farbtemperatur: 3000K 
  • Ökodesign: Austauschbare Leuchtenmodule und austauschbare Vorschaltgeräte
  • Verhinderung von Streulicht: Keine Lichtemission in den oberen Halbraum, Abstrahlgeomoetrie in steilem Winkel, geringe Leuchtdichte
  • Gleichmäßige Flächenausleuchtung 
  • Bodenstrahler werden nicht gefördert

Was sollten Sie noch wissen?

  • Starten Sie unbedingt erst mit Zusagen in Form von Liefer- und Leistungsverträgen, wenn Sie den positiven Bewilligungsbescheid durch die ZUG erhalten haben. Andernfalls ist Ihr Projekt höchstwahrscheinlich nicht förderfähig. Der normale Bearbeitungszeitraum bis zum Bewilligungsbescheid ist mit 18 Monaten bemessen!
  • Mehrfachförderungen und Kombination aus Krediten und Förderprogramm sind zulässig; Sie können jedoch nicht eine andere Förderung des Bundes mit der BMU-Förderung kombinieren.
  • Nötige Antragsformulare und Informationsverpflichtungen und Nachweise nach Projektabschluss finden Sie online auf der Seite der ZUG.

Wo sind die BMU-Förderanträge einzureichen?

Ein Antrag ist über www.krl-online.de zu stellen. Nach der Registrierung und dem Ausfüllen spezifischer Berechnungsformulare erhalten Sie einen Link zum dazugehörigen easy-Online-Formular. Anschließend ist dieser easy-Online-Antrag zusammen mit den Berechnungsformularen einzureichen.

Wie unterstützen wir Sie bei Förderanträgen?

Die AS LED-Technologie erfüllt alle in den Richtlinien gewünschten Anforderungen. Obendrein profitieren Nutzer von geprüfte-fotobiologischer Sicherheit der LED-Leuchten und Betreiber von maximaler Langlebigkeit, was sich durch störungsfreien Betrieb als langfristig lohnenswerte Investition herausstellt und zudem die Umwelt schont. 

Als Hersteller und Fachplaner bieten wir Ihnen unser technisches Know How wie auch das Wissen über typische Fallstricke bei der Antragsstellung, das wir aus einer Vielzahl an erfolgreich-geförderten LED-Projekten generiert haben. Wir begleiten Sie aktiv von der Lichtplanung & Beratung bis hin zur Antragsstellung und Umsetzung des Projektes wie auch darüberhinaus. Als eingetragener Fachplaner können wir auf Ihren Wunsch hin gern die Förderung für Ihr Lichtvorhaben beantragen.

Für mehr Informationen zur Umrüstung auf eine effiziente und langjährige LED-Beleuchtung - gefördert durch die BMU-Förderung -, das Antragsprozedere etc. sprechen Sie uns an unter 08856 / 80006 10!

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