BEG
Deutschland • Eigentümer, Mieter, Pächter von Nichtwohngebäuden • 15% Zuschuss zu LED Umrüstungen in Bestandsgebäuden
Je nach Art des Anspruchsstellers und Anlass als Lichtsanierung oder Neubau gibt es in Deutschland unterschiedliche Förderprogramme, die teils kombiniert werden dürfen.
Im gewerblichen Bereich unterstützen die Regierungen energieeffizienten Lichtersatz für beheizte Nichtwohngebäude auf ökodesign-konforme LED-Beleuchtung. In Deutschland werden so über die BEG-Förderung 15% der Sanierungskosten und 50% der Planungsgebühren bezuschusst.
Vereine und Kommunen sind berechtigt, ihre Lichtsanierung über die bundesweite BMUV-Förderung bezuschussen zu lassen. So alle Kriterien erfüllt sind, erhalten Sie 25% auf das Lichtprojekt; in finanzschwachen Regionen und Braunkohlerevieren werden bis zu 40% bezuschusst.
Zusätzlich unterstützen die Bundesländer Vereine bei Lichtsanierung und neuen Lichtinstallationen auf vereinseigenen Sportanlagen; die Förderprogramme pro Bundesland variieren.
"Werfen Sie einen Blick auf die jeweiligen Förderprogramme hiernach. Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten: vertrieb@ und 08856 80006 10." as-led.de
so Stefan Kirner, Geschäftsführer Marketing und Vertrieb
Die Klimaschutzziele Deutschlands sollen bis 2030 eine erhebliche Verringerung des CO2 Ausstoßes bewirken; bis 2045 will Deutschland klimaneutral sein. Auf Landes- und Bundesebene gibt es entsprechend Förderprogramme, damit Unternehmen, Kommunen, Vereine, Kirchen etc. bei Neubau und Sanierung in klimafreundliche LED-Beleuchtung subventioniert investieren.
Österreich plant, bis 2030 den CO2 Ausstoß um 36% gegenüber 2005 verringert zu haben. Investitionen in klimafreundliche LED-Technologie wird für Innen- und Außenräume gefördert.
Bis 2050 möchte die Schweiz die Null-Emissions-Werte erreichen, damit klimaneutral agieren. Einen Beitrag dazu leisten staatliche Subventionen in moderne, klimafreundliche LED-Technologie.
Als LED-Beleuchtungshersteller erstellen wir Ihnen gerne für Ihre LED-Beleuchtungsprojekt eine fundierte Lichtberatung und -planung:
Oft begegnet uns in der Praxis, dass Sie als Betreiber ratlos ob der unterschiedlichen Angebote sind. Deswegen bieten wir unseren Kunden an, sie als kompetenter Lichtpartner zu begleiten und eine Vergleichsbetrachtung zu machen: Wir erklären Ihnen dabei die Angebote bzw. Lichtberechnung von Mitbewerbern und setzen das in Bezug zu unserem Angebot/Lichtberechnung. Das verstehen wir unter Transparenz.
Natürlich erhalten Sie von uns eine professionelle Lichtplanung unter Berücksichtigung der festgelegten Normen und erklären Ihnen diese.
Auf Wunsch erstellen wir Ihnen eine Wirtschaftlich-keitsbetrachtung, die den Energieverbrauch und die Ersparnis von alter zu neuer Beleuchtung ausweist. Als eingetragener Fachplaner übernehmen wir auf Ihren Wunsch gern die Antragsstellung bei der BMUV-Förderung; alle anderen Förderprogramme dürfen nur Sie als Antragstellender selbst einreichen.