Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der AS LED Lighting GmbH

Rev. 1/2018

1. Allgemeines

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser

Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die unseren Bedingungen entgegenstehen, lehnen wir hiermit ausdrücklich ab. Auch bei Mitteilung eigener Bedingungen durch den Kunden gelten spätestens mit dem Empfang der Waren bzw. Leistungen unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen als vereinbart.

Gegenbestätigungen des Kunden verpflichten uns nicht, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebot und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen sowie ihre Änderungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, sofern sie schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für Änderungen nach Vertragsabschluß.

Die zu unserem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Wir behalten uns an sämtlichen Unterlagen des Angebots Eigentums- und Urheberrechte vor. Das Angebot einschließlich Unterlagen darf nur mit unserer Zustimmung Dritten zugänglich gemacht oder verwertet werden.

3. Preise

Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise gelten ab Werk/Lager ausschließlich Verpackung und Fracht. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet. Sollten sich am Lieferungstage die wirtschaftlichen Verhältnisse gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgeblich geändert haben, sind wir berechtigt, eine im Verhältnis zur eingetretenen Änderung angemessene Preiserhöhung vorzunehmen.

4. Liefertermine, -fristen

Alle von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Absendung des Liefergegenstandes erfolgte oder Versandbereitschaft besteht und dies dem Kunden mitgeteilt wurde.

Leistungs- und Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung oder Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, technische Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, unverschuldeter Personalmangel, unverschuldeter Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten - haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Absendung der Ware infolge außergewöhnlicher Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich, so sind wir unbeschadet sofortiger Berechnung befugt,

diese Ware für Rechnung und Risiko des Kunden anderweitig zu lagern, falls unsere Lagerräume ausreichen.

Zu Teillieferungen und -leistungen sind wir jederzeit berechtigt. Bei Kaufabschlüssen auf Abruf haben die Abrufe möglichst gleichmäßig auf die vereinbarte Abnahmefrist verteilt zu erfolgen, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen ist.

Nach Ablauf der Abnahmefrist verbleibende Restmengen können gestrichen werden, unbeschadet des Anspruchs auf Schadensersatz. Die Berechnung der nach Ablauf der Abnahmefrist noch nicht abgerufenen Waren erfolgt ab Ende der Abnahmefrist. Wir sind berechtigt, solche Waren nach vorheriger schriftlicher Ankündigung auf Kosten und Risiko des Käufers anderweitig zu lagern.

5. Gefahrübergang

Bei Lieferung von Gegenständen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen

Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand an die den Transport

ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Die Wahl des Versandweges und die Versandart bleiben uns überlassen. Die Fracht wird nach den am Tage der Berechnung gültigen Frachtsätzen berechnet. Jede Vermehrung der Frachtkosten durch nachträgliche Änderung der Verfrachtungsart, des Bestimmungsortes, des Beförderungsweges oder ähnlicher auf die Frachtkosten einwirkende Umstände hat der Kunde zu tragen.

Auf Verlangen des Kunden wird die Sendung auf seine Kosten durch uns versichert.

Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Kunden über.

Ist der Kunde im Annahmeverzug, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen

Verschlechterung der Ware mit dem Beginn des Annahmeverzuges auf den Kunden über.

6. Untersuchungspflicht/Gewährleistung

Die Waren sind unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort eingängig zu untersuchen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln. Etwaige Beanstandungen aufgrund von offen zu Tage liegender Mängel der gelieferten Ware haben unverzüglich nach Erhalt der Ware zu erfolgen. Es gilt § 377 HGB ergänzend.

Die Gewährleistungsfrist ist auf 12 Monate begrenzt.

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen mit der Einschränkung, dass die Geltung des § 439 Abs. 3 S. 1 ausgeschlossen wird.

Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir Gewähr nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder

Ersatzlieferung auf unsere Kosten. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rücktritt (Rückgängigmachung des Vertrages) zu verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht nicht zu.

Für Schäden, die durch falsche Angaben des Kunden, durch die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, durch mangelhafte Wartung und Pflege, durch unsachgemäßen Gebrauch oder instruktionswidrige Bedienung, durch die Verwendung von herstellerfremden Ersatzteilen, durch Korrosion oder als Folge von natürlichem Verschleiß entstanden sind, übernehmen wir keine Gewähr.

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

Gebrauchtgeräte verkaufen wir wie besichtigt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, soweit der Kunde Unternehmer ist.

7. Haftung

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Schaden durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Soweit uns keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Haften wir gemäß Absatz 1 soeben für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Mitarbeitern, die nicht Organe oder leitende Angestellte sind, ist die Haftung in der gleichen Weise begrenzt.

Alle vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. – begrenzungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. – begrenzungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder beim Verlust des Lebens des Kunden.

Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haften wir insbesondere nicht für

Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.

8. Haftung für Nebenpflichten

Für Ansprüche des Kunden wegen von uns verschuldeter, fehlerhafter oder unterbliebener Beratung sowie von anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen gelten die Regelungen der vorstehenden §§ 6 und 7 entsprechend.

9. Reparatur- und Wartungsleistungen

Diese Bedingungen finden für Reparatur- und Wartungsleistungen sinngemäß Anwendung.

10. Zahlung

Sämtliche Rechnungen sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug = netto, sofort fällig. Eine andere Zahlungsweise als per Überweisung bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.

Ist der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, vom Kunden ausgegebene Schecks oder Wechsel nicht eingelöst werden, der Kunde die Zahlungen einstellt oder/und ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt wird, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen. Bei noch nicht ausgeführten Lieferungen sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass von uns Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden kann.

Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Wir werden den Kunden über diese Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

Ein Leistungsverweigerungsrecht seitens des Kunden ist im Geschäftsverkehr mit Unternehmern

ausgeschlossen.

Ein Zurückbehaltungsrecht an Zahlungen steht dem Kunden nicht zu, insbesondere auch nicht bei Mängeln, es sei denn, dass der Fall einer von uns anerkannten Minderung vorliegt.

Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur zulässig, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch uns anerkannt sind.

11. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung der Waren erfolgt unter einfachem, verlängertem und erweiterten Eigentumsvorbehalt. Die Waren gehen erst dann in das Eigentum des Kunden über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen mit uns erfüllt hat. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltswaren im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu verarbeiten. Diese Befugnis endet bei Eintritt des Verzuges, der Zahlungseinstellung des Kunden oder wenn über dessen Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird.

Verarbeitung, Veredlung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne uns zu verpflichten.

Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser Miteigentum unentgeltlich. Waren, an denen uns Miteigentum zusteht, werden im Folgenden ebenfalls als Vorbehaltswaren bezeichnet. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltswaren im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist, die Zahlung einstellt oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt hat oder dessen Beantragung seitens eines Dritten befürchten muss. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltswaren entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfange an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter in Form von Pfändungen oder sonstigen Verfügungen auf die Vorbehaltswaren wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, oder bei Vollstreckungsmaßnahmen durch Dritte sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltswaren heraus zu verlangen. Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck den Lagerort der Vorbehaltswaren betreten und befahren können.

Der Kunde ist verpflichtet, die Waren bis zur vollständigen Bezahlung auf seine Kosten gegen alle Gefahren, insbesondere alle Lagerrisiken, zu versichern und uns dies auf unser Verlangen nachzuweisen.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht ausgeglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

Der Kunde darf die Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.

Die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt und allen in seinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

festgelegten Sonderformen gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten (Scheck- Wechsel-Zahlung), die wir im Interesse des Kunden eingegangen sind.

12. Entsorgung nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Ist der Kunde Unternehmer und unterliegt die Ware dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz, bieten wir dem Kunden auf dessen beim Kaufvertragsabschluss zu äußernden schriftlichen Wunsch an, die Entsorgung nach den gesetzlichen Vorschriften gegen Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten zu übernehmen.

Andernfalls übernimmt der Kunde die Pflicht, die gelieferte Ware, die unter das Elektro- und Elektronikgeräte- Gesetz fällt, nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.

Der Kunde stellt uns und unsere Lieferanten von den Verpflichtungen nach § 10 Abs. II Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Rücknahmepflicht der Hersteller) und damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.

Der Kunde hat gewerbliche Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich dazu zu verpflichten, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall der erneuten Weitergabe eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen. Unterlässt es der Kunde, gewerbliche Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich zur Übernahme der Entsorgungspflicht und zur Weiterverpflichtung zu verpflichten, so ist der Kunde verpflichtet, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.

Der Anspruch von uns auf Übernahme/Freistellung durch den Kunden der Unternehmer ist, verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung des Gerätes. Diese Frist beginnt frühestens mit dem Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Kunden und/oder dessen Abnehmers bei uns über die Nutzungsbeendigung.

13. Referenzliste

Der Kunde ist einverstanden, dass wir ihn in einer Referenzliste als Kunde nennen dürfen. Dies gilt auch für den Fall, der unentgeltlich oder zur Probe überlassenen Produkte.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Für alle sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Rechte und Pflichten gilt für beide Teile unser Firmensitz in 82377 Penzberg, Seeshaupter Str. 2, als Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung.

Ausschließlicher Gerichtstand ist –sofern der Kunde Kaufmann ist - bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich

ergebenden Streitigkeiten (auch für Wechsel-, Scheck- und sonstige Urkundsprozesse) München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

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