Landessportförderung Bremen
Sportvereine und -verbände in Bremen können für verschiedene Maßnahmen im Amateur- und Behindertensport finanzielle Zuschüsse von der Stadtgemeinde Bremen erhalten.
Wer ist antragsberechtigt?
Anerkannte bremische Träger des Sports im Sinne des Sportförderungsgesetzes
Welche Infrastrukturvorhaben werden von der Stadtbürgerschaft unterstützt?
Gibt es eine Bagatellgrenze?
Nein
Wie hoch ist die Förderung?
Die genaue Höhe hängt jeweils vom Fördergegenstand, der Maßnahme und den Haushaltsmitteln ab. In der Regel werden bis zu 50 % der anerkannten Gesamtkosten gefördert.
Wie ist die Förderung zu beantragen?
Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme an den Senator für Inneres und Sport der Stadt Bremen bis zum 31.1. eines Jahres zu stellen.
Eventuelle Restmittel werden in einer zweiten Tranche vergeben, hierzu sind Anträge bis zum 31.07. eines jeden Jahres zu stellen.
Dem Antrag sind 3 Kostenvoranschläge beizufügen.
Wo findet man ergänzende Informationen?
- Offizielle Website des Sportamts Bremen: Anträge, Formulare, Richtlinien und Kontakt für Rückfragen zur Förderung
- Förderdatenbank Bund, Länder, EU
Wie unterstützen wir Sie bei Förderanträgen?
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Als Hersteller und Fachplaner bieten wir Ihnen unser technisches Know How wie auch das Wissen über typische Fallstricke bei der Antragsstellung, das wir aus einer Vielzahl an erfolgreich-geförderten LED-Projekten generiert haben. Wir begleiten Sie aktiv von der Lichtplanung & Beratung bis hin zur Antragsstellung und Umsetzung des Projektes wie auch darüberhinaus.
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