Außenbeleuchtung
BMNT-Förderung von LED-Umrüstungen >20kW
Die Beleuchtungsoptimierung von bestehenden Straßen- und Außenbeleuchtungsanalgen sowie Sportaußenbeleuchtung und Innenbeleuchtung mit einer Anschlussleistung jenseits der 20kW bezuschusst das österreichische Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT).
Wer wird gefördert?
Betriebe, sonstige unternehmerisch-tätige Organisationen, Vereine, kirchliche Einrichtungen, die bestehende Gebäude energetisch optimieren; hierzu zählen Bereiche mit einer Anschlussleistung >20kW (Außenanlagen, Straßen, Sportstättenaußenanlagen, Innenbereich), die auf LED umgerüstet werden sollen.
Anfallende Kosten für Lichtplanung, Montageleistungen und Steuerungselektronik sind ebenfalls anrechenbar.
LED-Umrüstungen Straßen- und Außenanlagen: Anforderungen + Fördersatz
- Fördersatz: 50EUR/Lichtpunkt
- Förderzuschlag: 20 Euro/Lichtpunkt Zuschlag für situative Beleuchtung (verkehrsflussbasierte Nachtabsenkung und alle Formen der sensorgesteuerten Beleuchtung)
- Förderlimit: Bis zu 30% der Investitionskosten; Förderobergrenze pro Projekt liegt bei 4,5Mio EUR
- Bagatellgrenze: Umstellung von mind. 20 Lichtpunkten (LP)
- Leuchteneffizienz: mind. 120 lm/W je LED-Leuchte
- Qualitätsanforderungen: Austauschbarkeit der Module; Ersatzteilgarantie für mind. 10 Jahre; Normgerechte Lichtplanung
- Leuchtenwirkungsgrad: ULOR max. 0,5 %
Umrüstungen Sportstättenaußenbeleuchtung: Anforderungen + Fördersatz
- Fördersatz: 250 EUR/Lichtpunkt
- Förderbonus: 50 Euro/Lichtpunkt Zuschlag für nutzungsgerechte Steuerung (z.B. Präsenz-, Trainings- oder Wettkampfmodus)
- Förderlimit: bis zu 30% der förderungsfähigen Kosten; max. 4,5 Mio EUR
- Bagatellgrenze: Umstellung von mind. 4 bestehenden Lichtpunkten
- Leuchteneffizienz: mind. 30% Reduktion der elektrischen Leistung bei äquivalentem Beleuchtungsniveau
- Qualitätsanforderungen: Austauschbarkeit der Module; Ersatzteilgarantie für mind. 10 Jahre; Normgerechte Lichtplanung
- Leuchtenwirkungsgrad: ULOR max. 0,5%
Umrüstungen Innenbeleuchtung >20kW: Anforderungen und Fördersatz
- Fördersatz: 400 EUR/kW Anschlusswert neu
- Förderbonus: 100 Euro/kW für Lichtsteuerung (zumindest eine bewegungsaktivierte bzw. tageslichtabhängige Steuerung)
- Förderlimit: Bis zu 30% der Investitionskosten; Förderobergrenze pro Projekt liegt bei 4,5Mio EUR
- Bagatellgrenze: mind. 20 kW Anschlusswert der installierten LED-Leuchten
- Leuchteneffizienz: mind. 120 lm/W je LED-Leuchte
- Qualitätsanforderungen: CRI > 80; Lebensdauer >50.000 h (min. L80/B50); Normgerechte Lichtplanung
Was fördert die BMNT >20kW nicht?
- Betriebsgewöhnlicher Anlagentausch
- Neuerrichtung von Beleuchtungsanlagen
- Maste, Fundamente und Kabelerneuerungen
- Plug-In Lösungen
- Nichtzertifizierte Leuchtmittel
- Verteilersanierungen
- Werbe- und indirekte Beleuchtung
Was müssen Sie bei Antragsstellung beachten?
- Die Antragsstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen erfolgen.
- Anträge können nur online gestellt werden unter www.meinefoerderung.at/webforms/led_standard.
- Die klimapositive Bilanz wird dem österreichischem Staat als Enenergieverbrauchseinsparung zugerechnet und kann keinen weiteren Dritten angerechnet werden.
- Unterliegt der Antragsteller den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes, so sind diese einzuhalten. Die entsprechenden Nachweise und Unterlagen sind im Zuge der Endabrechnung vorzulegen.
- Bei Finanzierung der geförderten Maßnahme mit Leasing, Mietkauf, Contracting oder einem ähnlichen Finanzierungsmodell muss die geförderte Maßnahme spätestens mit der letzten Rate ins Eigentum des Förderungsnehmers übergehen.
- Mit Ihrem Förderungsantrag beantragen Sie gleichzeitig auch eine Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE. Die Möglichkeit einer Kofinanzierung aus EU-Mitteln wird im Zuge der Beurteilung geprüft. Nähere Informationen finden Sie unter: www.umweltfoerderung.at/efre
- Eine kombinierte Umweltförderung mit den Landesförderungen in Österreich ist möglich; Näheres unter www.umweltfoerderung.at/landesfoerderungen.
- Kommunalkredit Public Consulting übernimmt im Auftrag des österreichischen Regierung die BMNT-Antragsstellung und für einige Bundesländer die Abwicklung der Landesförderung. Näheres zu den benötigten Unterlagen und dem Prozess erfahren Sie im Merktblatt.
Wie unterstützen wir Sie bei der BMNT-Förderung?
Die AS LED-Technologie erfüllt alle in den Richtlinien gewünschten Anforderungen und punktet obendrein mit geprüfter fotobiologischer Sicherheit der LED-Leuchten und maximaler Langlebigkeit, was sich für Sie durch störungsfreien Betrieb als langfristig lohnenswerte Investition herausstellt und zudem die Umwelt schont.
Als erfahrener Hersteller und Fachplaner bieten wir Ihnen unser technisches Know How und unsere Expertise aus über 11 Jahren Spitzenlicht für Spitzenleistung.
Ihr Ansprechpartner vor Ort ist Stefan Richter. Sprechen Sie ihn für eine unverbindliche Beratung und Lichtplanung an unter +43 664 522 4840 und stefan.richter@an. sr-solutions.at