Sportstättenförderung Sachsen

Zur Sicherung und dem Erhalt von breitensportlichen Sportstätten und Sportstätten der Grundversorgung des Landes Sachsen werden Sanierungs-, Neu- und Ausbauprojekte wie auch Modernisierungen mit bis zu 50% bezuschusst.  

Wen spricht die Sportstättenförderung an?

  • Sportvereine, Sportverbände sowie sonstige gemeinnützige Körperschaften des Privatrechts
  • Gemeinden, Landkreise, Kreisfreie Städte und kommunale Zweckverbände sowie deren Unternehmen in Privatrechtsform

Was wird gefördert?

Sportbauliche Projekte zur Sanierung, Modernisierung, zum Ausbau, Neubau oder Umbau - inbesondere von Sportanlagen der Grundversorgung (Sporthallen, Sportplätze und deren Gebäulichkeiten sowie bestimmte Schwimmbäder) - stehen im Fokus der Förderung. 

Hallenbäder werden nur gefördert, so ein starker Bevölkerungswachstum die Ausübung des Vereins- oder Breitensport blockiert. Ein Ersatzbau ist nur zulässig, so dieser wirtschaftlicher als die Modernisierung ist.

Was ist von der Förderung ausgeschlossen?

  • Projekte unterhalb der Bagatellgrenze:
    • Mindestvolumen iHv. 10.000 EUR bei Anträgen von Kommunen, Landkreisen, kreisfreien Städten und kommunalen Zweckverbänden
    • Mindestvolumen iHv. 2.500 EUR bei Anträgen von allen anderen Antragsstellern
  • Sportstätten für überwiegend schulische Nutzung
  • Gewerbsmäßig betriebene Sportstätten und übermäßig von Profisportlern genutzte Anlagen
  • Sportplatzinvestitionen, die im Zusammenhang mit Kunststoffgranulat stehen, sind bis auf Weiteres ausgesetzt. Ungeachtet dessen ist eine Förderung von Kunstrasenplätzen weiterhin möglich, jedoch auf anderer Grundlage (z. B. Infill aus Kork, Sand oder Kunstrasenplätze ohne Infill).

Wie hoch ist die Förderung?

Bis zu 50% Förderung

Welche Voraussetzungen müssen bei der SAB-Förderung erfüllt sein?

  • Mindesteigenanteil von 10%
  • Bei kommunalen Maßnahmen ist zur Absicherung langfristiger Finanzierbarkeit und Nutzung der Anlage ein leistungsfähiges Konzept vorzulegen; die Ausgaben müssen entsprechend wirtschaftlich im Blick behalten werden. 
  • Bei nicht kommunalen Maßnahmen, die >1 Mio. EUR Zuwendung benötigen, ist ein Beleg über einen etwaigen Rückforderungsanspruch zu sichern.
  • Baumaßnahmen sollen im Einklang mit den Zielen integrierter regionaler Entwicklungsstrategien stehen und den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen. 
  • Bei erhaltender Bausubstanz und Baudenkmälern ist eine erhebliche Effizienzsteigerung zu erzielen.
  • Bei Flutlichtanlagen sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
  • Bitte beachten Sie, dass beantragte Vereinsmaßnahmen mit einem Gesamtwertumfang ab 200.000 EUR als große Vereinsmaßnahmen eingeordnet werden.

Wann darf mit den Maßnahmen begonnen werden?

Vereinsmaßnahmen - Antragsteller nach Nr. 1.4 der VwV zu § 44-SäHO:

  • Bei Ausgaben <100.000 EUR darf ab Antragsstellung erlaubt - Maßgebend ist das Posteingangsdatum bei der Sächsischen Aufbaubank SAB.
  • Bei Ausgaben >100.000 EUR darf ab Genehmigung durch die SAB begonnen werden.

 

Kommunale Antragsteller nach Nr. 1.3 der Anlage 3 zur VwV zu § 44-SäHO:

  • Bei Ausgaben <1.000.000 EUR ist der Vorhabensbeginn ab Antragstellung (Datum Posteingang bei der SAB) zugelassen.
  • Bei Ausgaben >1.000.000 Euro darf erst nach Genehmigung durch die SAB begonnen werden.

Was sollten Sie über den Ablauf der Förderung wissen?

Kommunale Projekte, die im oder ab dem Folgejahr realisiert werden sollen, sind bis zum 30.09. des laufenden Jahres bei der SAB (Sächsischen Aufbaubank) einzureichen. Antragssteller sind Gemeinden, Landkreise, kreisfreie Städten und kommunale Zweckverbände sowie deren Unternehmen in Privatrechtsform.

 

Vereinsmaßnahmen sind stets beim Landessportbund e.V. einzureichen:

  • Vereinsmaßnahmen <200.000 EUR können auch im laufenden Jahr gestellt werden.
  • Großen Vereinsmaßnahmen (>200.000 EUR) sind, um eine fristgerechte Weiterleitung an die SAB zu ermöglichen, rechtzeitig beim Landessportbund Sachsen e. V. einzureichen.

Welche Unterlagen sind beim Antrag einzureichen?

Eine ausführliche Übersicht aller benötigten Angaben und Dokumente finden Sie auf der Seite der SAB hier. 

Den Förderantragsformular können Sie hier herunterladen.

Wie unterstützen wir Sie bei Förderanträgen?

Ob bei Neubau oder Sanierung Ihrer Sportstätte berät und besucht Sie gern vor Ort Ihr Ansprechpartner bei AS LED Lighting, Peter Lüdtke.

Peter Lüdtke informiert Sie zu den technischen Möglichkeiten, gibt Produktempfehlungen ab, lässt eine normgerechte Lichtplanungen von zertifizierten Planern inhouse erstellen, bespricht die Ergebnisdarstellung mit Ihnen und lässt Ihre Anpassungswünsche einarbeiten. Auch in puncto Förderung und Antragsstellung steht er Ihnen zur Seite. Sie erreichen Peter Lüdtke unter luedtke-hv@as-led.de und +49 (0) 172 88 40 961.

Unsere LED Leuchten sind alle Made in Germany gefertigt, punkten mit geprüfter fotobiologischer Sicherheit und führender Langlebigkeit in Form von 80.000 - 100.000 Betriebsstunden L80/B10 im Sport.

Wir stehen für störungsfreien Betrieb auf Jahre/Jahrzehnte. Sollte doch einmal ein Teil defekt sein, kann dies dank des modularen Herstellungsprinzips einzeln getauscht werden - wir garantieren auf über 10 Jahre Ersatzteilverfügbarkeit. Das schont Ihren Geldbeutel und kommt der Umwelt zu Gute.

 

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