Vereinseigener Sportstättenbau Hessen

Ob Sanierung, Modernisierung, Erweiterungsbau, Ertüchtigung oder Anbau von bestehenden Sportstätten sowie der Neubau - das Land Hessen unterstützt eingetragene Vereine mit einer Subvention bis zu 30%, vorrangig für Sanierungsvorhaben, z.B. Lichtsanierungen.

Welcher Sportverein wird in Hessen gefördert?

Alle Turn- und Sportvereine, die in das Vereinsregister des Amtsgerichtes eingetragen sind und gemeinnützig als Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. (LSBH) agieren, können einen Antrag im Rahmen des Vereinsinvestitionsprogramm Sportstätten des Landes Hessen stellen.

Welche Grundvoraussetzungen müssen hessische Turn- und Sportvereine erfüllen?

  • Eigentümer oder Erbbauberechtigter (Erbbaurechtsvertrag über mindestens 66 Jahre) des Grundstückes. Ist es Eigentum einer Gebietskörperschaft (z.B. Stadt/Gemeinde, Landkreis), muss ein Pacht- oder Nutzungsvertrag > 25 Jahren Laufzeit vorliegen.
  • Mindestinvestition des Bauvorhabens muss die Bagatellgrenze von 25.000,-- EUR überschreiten.

Wie hoch ist die Sportstättenförderungen in Hessen?

Bis zu 30% Subvention, wobei für die Bemessung der Zuwendung die von der Bauberatungsstelle beim Hessischen Ministerium der Finanzen ermittelten zuwendungsfähigen Kosten zugrunde gelegt werden.

Wie erfolgt die Beantragung?

  • Der Verein muss eine Bedarfsanmeldung bei der Gemeinde / Stadt bzw. Landkreis stellen, die wiederum mit dem LSBH das Vorhaben abstimmt und nach Dringlichkeit in das Förderprogramm integriert.
  • Sobald der LSBH in Abstimmung mit der Gemeinde / Stadt / Landkreis das Vorhaben berücksichtigen kann, wird der Verein zur Antragsstellung inklusive aller geforderten Unterlagen aufgerufen. Die Liste der zu erbringenden Nachweise sind aus Merkblatt Vereine unter Punkt 8 aufgelistet.

Wann darf mit der Projektumsetzung begonnen werden?

Maßnahmenstart darf erst mit dem Bewilligungsbescheid erfolgen. 

Wo sind Details nachzulesen?

Alle Details zum Förderprogramm samt Merkblätter und Formulare wie auch Ansprechpartner finden Sie online hier. 

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