Sportstättenförderungen Rheinland-Pfalz
Goldener Plan und Sonderförderprogramm
Die Förderung ermöglicht Vereinen und Verbänden (nur über die Förderung Goldener Plan) einen 40%-Zuschuss für Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen sowie Sanierungen.
Wer ist antragsberechtigt?
Grundsätzlich gilt: Sportanlage, für die die Baumaßnahme geplant ist, muss sich im Eigentum des Antragstellers befinden oder langfristig mit Mindestlaufzeit von 20 Jahren gepachtet sein. Sportvereine müssen Mitglied beim Landessportbund sein.
- Goldener Plan: Größere Baumaßnahmen von Sportvereinen und -verbänden mit einer Mindestinvestition >75.000 EUR
- Sonderprogramm: Kleinere bauliche Maßnahmen von Sportvereinen und -verbänden zwischen 10.500 EUR und 100.000 EUR
Welche Infrastrukturvorhaben werden unterstützt?
Goldener Plan: Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von über 75.000 €. Dazu zählen Neubauten, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen sowie Sanierungen von Sporthallen, Sportplatz- und Umkleidegebäuden, Hallen- und Freibädern, generationsübergreifende Sportfunktionsanlagen (Bewegungsparcours) und der Umbau von Hochbauinfrastruktur für Sportzwecke.
Sonderförderprogram: Neubau, Umbau, Erweiterung oder Sanierung von vereinseigenen Sportanlagen mit einem Gesamtvolumen 10.500 bis 100.000 € werden durch den LSB bezuschusst. Auch langfristig gepachtete Sportanlagen sind förderfähig.
Was wird über das Sonderprogramm nicht gefördert?
- Keine Förderung kommunaler Sportanlage
- Unbezahlte Rechnungen sind nicht förderfähig
- Pro Verein kann höchstens alle 3 Jahre eine Baumaßnahme gefördert werden
- Maßnahmen die in den letzten 25 Jahren eine Förderung aus Landesmitteln (Landesprogramm) erfahren haben, können in der Regel aus dem Sonderprogramm nicht mehr gefördert werden.
- Der Zuschuss ist zweckgebunden. Eine Umwidmung des Zuschusses ist nicht möglich.
- Eine Förderung der äußeren Erschließungskosten sowie Grunderwerb ist nicht möglich
Wie hoch ist die Förderung?
- Goldener Plan: Die Förderhöhe beträgt bei nicht kommunalen Vorhaben maximal 40 % des Gesamtvolumens.
- Sonderprogramm für kleinere Maßnahmen: Förderung von bis zu 40% der zuwendungsfähigen Kosten.
Wie ist die Förderung zu beantragen?
- Goldener Plan: Bist der1. Februar des laufenden Jahres für das folgende Jahr. Nach positiver Aufnahme muss die Antragstellung bis zum 15. November an die ADD Trier erfolgen.
- Sonderförderprogramm: 30. September des laufenden Jahres für das folgende Jahr. Bei späterer Antragstellung erfolgt die Vergabe der Restmittel nach einer Warteliste. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verein den Vertrag unterschrieben an den LSB zurückschickt. Erst dann darf mit der Baumaßnahme begonnen werden.
Wo findet man ergänzende Informationen?
Wie unterstützen wir Sie bei Förderanträgen?
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