Mehrzweckhallen
Moderne Sportstätten NRW
Das Land Nordrhein‑Westfalen legt das erfolgreiche Förderprogramm „Moderne Sportstätten“ zum 1.6.2026 mit 200 Mio EUR neu auf, um Sportvereine in Bau, Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen zu unterstützen.
Welche Vereine sind antragsberechtigt?
- zum 01.01.2026 Mitglied in einem Stadt‑ oder Kreissportbund oder in einem Fachverband des Landessportbundes NRW sind und über eine Vereinskennziffer verfügen
- Eigentümer oder Erbbauberechtigter einer Sportanlage in NRW sind oder einen Pachtvertrag über 10 Jahre mit Verpflichtung zur Instandhaltung („Dach und Fach“) haben
- Bei Antragstellung muss zusätzlich eine Doppelmitgliedschaft (Sportbund und Fachverband) bestehen
Was wird gefördert?
- Neubau, Sanierung, Modernisierung oder Erweiterung von Sportstätten und Schwimmbädern
- Umbauten, Ersatzneubauten und Ausstattungsmaßnahmen
- Sportfachlich notwendige Infrastruktur wie Umkleiden, Aufenthalts‑ und Schulungsräume, Geschäftsstellen oder Zuschauereinrichtungen
Was ist nicht förderberechtigt?
- Maßnahmen von Profi‑Sportvereinen der höchsten Ligen, hierzu zählen Fußball 1. – 3. Liga, 1. Ligen Basketball, Handball, Eishockey, Volleyball, Tennis und andere (Einzelfallprüfung)
- Sportflächen mit Kunststoffgranulat-Füllungen (wie beispielsweise Kunststoff-Füllmaterial auf Reit- oder Tennisplätzen, Fußball- oder Hockeyfeldern)
- Neue Anlagen, die primär auf fossilen Brennstoffen basieren
- Kauf von Sportanlagen
- Umschuldung
- Finanzierungskosten und abzugsfähige Umsatzsteuer
Wie hoch ist die Förderung?
Bei Vereinseigentum oder Verein als Erbbauberechtigter:
- Cluster 1: Förderhöhe 25.000 bis 100.000 EUR Fördersatz 50 bis 90 %
- Cluster 2: Förderhöhe 100.001 bis 1.000.000 EUR Fördersatz 50 bis 85 %
- Cluster 3: Förderhöhe mehr als 1.000.000 EUR Fördersatz 50 bis 80 %
Bei langfristigen Miet- oder Pachtverträgen mit einer Mindestlaufzeit von zehn Jahren nach Fertigstellung der Maßnahme beträgt die Förderhöhe 50 %, mindestens 25.000 EUR.
Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Eigentumsrechte oder Erbbaurechte über das Grundstück und die Sportstätte müssen klar beim Antragssteller liegen oder langfristig (>10 Jahre) gesichert sein
- Einholen von 3 Vergleichsangeboten ab einer Investition >100.000 EUR (ohne MwSt). Es genügt ein Beleg, dass der Verein mehrere Angebote angefragt hat
- Ein Eigenanteil ist zu bezahlen, kann in Form von Spenden und Bürgschaften erbracht werden
- Die Projektinvestition muss die Bagatellgrenzen iHv. 50.000 EUR überschreiten
Dürfen Förderungen kumuliert werden?
Ja, die Moderne Sportstättenförderung darf mit anderen Förderprogrammen kumuliert werden.
Wann darf mit den Maßnahmen begonnen werden?
Mit Erhalt eines positiven Förderbescheides kann mit der Umsetzung begonnen werden. Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 5 der Planungen nach Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) gelten nicht als vorzeitiger Maßnahmenbeginn und dürfen jederzeit unternommen werden.
Wie ist das zweistufige Antragsverfahren aufgebaut?
Stufe 1: Projektskizze
Ab dem 01.06.2026 reichen die Sportvereine online über das Förderportal ein:
- eine kurze Beschreibung des Projekts
- Nachweise zu Eigentum, Miete oder Pacht
- einen Kosten‑ und Finanzierungsplan
Die Projekte werden durch den zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund bzw. Stadt- oder Gemeindesportverband priorisiert und der Staatskanzlei zur Förderung vorgeschlagen.
Stufe 2: Förderantrag
Mit der Förderentscheidung durch die Staatskanzlei des Landes NRW werden ausgewählte Vereine schriftlich aufgefordert, einen vollständigen Förderantrag bei der NRW.BANK einzureichen. In dieser Phase sind auch die baurechtlichen Genehmigungen vorzulegen.
Wo finden Sie weitere Details zur Förderrichtlinie?
Weitere Details zur Förderrichtlinie finden Sie online hier.
Wie unterstützen wir Sie bei Förderanträgen?
Ob für Neubau oder Sanierung Ihrer Sportstätte beraten wir Sie gern zu den technischen Möglichkeiten, samt Produktempfehlungen und Erstellung einer normgerechten Lichtplanungen von zertifizierten Planern unseres Teams. Auch in puncto Förderung und Antragsstellung stehen wir Ihnen zur Seite.
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