LSB Sportstättenbauförderung Thüringen

Wer ist antragsberechtigt?

Sportvereine, Kreis- und Stadtsportbünde sowie Sportfachverbände mit einer vereinseigenen Sportstätte in Thüringen.

Welche Infrastrukturvorhaben werden unterstützt?

Baumaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten auf Grundstücken, welche sich entweder im Eigentum des Sportvereins befinden oder im Rahmen eines langjährigen Erbbaurechts-, Pacht-, Nutzungs- oder Mietvertrags dem Sportverein überlassen wurden, sind nach den Vorgaben der Förderrichtlinie zuwendungsfähig. Einzelne Ausnahmen, wie z.B. Parkplätze oder auch Kosten der öffentlichen Erschließung werden dort explizit aufgeführt. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Mitgliedschaft im LSB Thüringen e.V.
  • Förderfähigkeit des Vereins sowie des Projekts
  • Eigenkapitalquote von 10% bei Investitionen unter 100.000 EUR; 7,5% bei Investitionen zwischen 100.000 und 200.000 EUR; 5% bei Investitionen größer 200.000 EUR
  • langjährige Zweckbindung, d.h. das Objekt muss entweder im Eigentum des Vereins sein oder es muss ein Nutzungs- oder Pachtvertrag mit mind. 15 Jahren Laufzeit existieren
  • Förderung kann nur für tatsächliche Baumaßnahmen beantragt werden (alles was fest in der Sportstätte verbaut wird, keine beweglichen Sachen)

Gibt es eine Bagatellgrenze?

Ja, die Gesamtkosten des Projekts sollten mindestens 6.000, - Euro betragen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximale Förderung beträgt bis zu 60% der zuwendungsfähigen Kosten. Des Weiteren können Sportvereine im Regelfall maximal eine Fördersumme von bis zu 500,- Euro pro gemeldetes Vereinsmitglied beantragen. 

Wie ist die Förderung zu beantragen?

Um ein Projekt für die LSB Sportstättenbauförderung des Folgejahres fristgemäß anzumelden, müssen diese Unterlagen bis spätestens zum 01.08. beim LSB per E-Mail oder auf dem Postweg eingereicht sein:

  1. Anmeldeformular zur Förderung vereinseigener Sportstätten
  2. Fachliche Stellungnahmen von
    • Gemeinde oder Kommune
    • Landkreis
    • Kreis- oder Stadtsportbund
    • Sportfachverband
  3. optional geeignete Nachweise bei Mehrfachnutzung durch weitere Sportvereine und/oder öffentliche Träger (vgl. Pkt. 3 der Anmeldung)
  4. optional Kostenberechnung des Fachplaners oder Kostenvoranschläge sowie weitere Unterlagen zur Beschreibung der Maßnahme bei Projekten ab einem Gesamtvolumen von 150.000,- Euro

Wo findet man ergänzende Informationen?

Ansprechpartner für Rückfragen beim LSB Thüringen

Kevin Fischer 

Mitarbeiter Sportstättenbauförderung 

Tel: 0361 34054-207 

E-Mail: k.fischer@lsb-thueringen.de

 

Wie unterstützen wir Sie bei Förderanträgen?

Mit der AS LED Beleuchtung erhalten Sie blendfreie, fotobiologisch geprüfte LED-Beleuchtung mit maximaler Langlebigkeit bis 120.000 Betriebsstunden L80/B10, was sich für Sie durch störungsfreien Betrieb als langfristig lohnenswerte Investition herausstellt und zudem die Umwelt schont. 

Als Hersteller und Fachplaner bieten wir Ihnen unser technisches Know How wie auch das Wissen über typische Fallstricke bei der Antragsstellung, das wir aus einer Vielzahl an erfolgreich-geförderten LED-Projekten generiert haben. Wir begleiten Sie aktiv von der Lichtplanung & Beratung bis hin zur Antragsstellung und Umsetzung des Projektes wie auch darüberhinaus.

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